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Berufsunfähigkeitsrente: Höhe, Definition und praktische Tipps

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Das Wichtigste in Kürze

– Eine Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt zu mindestens 50 % und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können.

– Die Rentenhöhe orientiert sich in der Regel am bisherigen Nettoeinkommen und sollte etwa 60 bis 80 % davon abdecken, um den Lebensstandard zu sichern.

– Ein Vertrag mit Verzicht auf abstrakte Verweisung schützt davor, auf theoretisch mögliche, aber unpassende Tätigkeiten verwiesen zu werden.

– Häufige Probleme entstehen bei der Leistungsprüfung, im Nachprüfungsverfahren oder bei befristeter Anerkennung – hier ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?

Als berufsunfähig gilt eine Person, wenn sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, und zwar so, wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war. Dabei geht es nicht darum, ob eine andere Tätigkeit möglich wäre, sondern ob der bisherige Beruf weiterhin ausgeführt werden kann.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit beschreibt die Erwerbsunfähigkeit die Unfähigkeit, überhaupt irgendeiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, unabhängig von Ausbildung oder bisherigem Beruf.

Wer berufsunfähig ist, kann also durchaus noch erwerbsfähig sein, etwa in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld. Diese Unterscheidung ist entscheidend, wenn es um den Anspruch auf Leistungen geht.

Ab wann besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente?

Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht in der Regel dann, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls zu mindestens 50 %, und das voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht mehr ausüben können. Diese Definition ist branchenüblich, kann jedoch von Versicherer zu Versicherer leicht variieren.

Daher ist es besonders wichtig, bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen. Achten Sie dabei vor allem auf den Verzicht der sogenannten abstrakten Verweisung. Fehlt dieser Verzicht, könnte der Versicherer Sie im Leistungsfall auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, selbst wenn diese weder Ihrer bisherigen Qualifikation noch Ihrem Lebensstandard entspricht.

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Faktoren zur Berechnung der Rentenhöhe

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt maßgeblich von den vertraglich vereinbarten Leistungen ab. Grundlage ist in der Regel Ihr zuletzt erzieltes Nettoeinkommen. Weitere Einflussfaktoren sind das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, die Laufzeit, der Gesundheitszustand sowie eventuelle Zusatzbausteine wie eine Dynamik oder Nachversicherungsgarantien.

Versicherer kalkulieren die Rentenhöhe außerdem unter Berücksichtigung des Berufsrisikos: So zahlen Handwerker in der Regel höhere Beiträge als Büroangestellte, um dieselbe Rentenhöhe abzusichern.

Einkommensabhängige Absicherung

Eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsrente orientiert sich am bisherigen Nettoeinkommen. Als Faustregel gilt: Etwa 60 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollten durch die BU-Rente ersetzt werden können, um den gewohnten Lebensstandard weitgehend zu sichern. Eine exakte Einkommensprüfung erfolgt meist beim Antrag oder im Leistungsfall, abhängig vom Versicherer.

Mindest- und Höchstgrenzen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt keine gesetzlich festgelegten Mindest- oder Höchstsätze. Allerdings setzen Versicherer in der Praxis Mindestbeträge, häufig ab 500 Euro monatlich. Die Höchstgrenze wird individuell nach Einkommen und Absicherungsbedarf ermittelt. Wer eine zu hohe Rente ansetzt, riskiert im Leistungsfall eine Kürzung, wenn das tatsächliche Einkommen diese nicht rechtfertigt.

Anpassung an Inflation

Um den Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen, kann eine sogenannte Dynamik im Vertrag vereinbart werden. Dabei erhöht sich die versicherte BU-Rente regelmäßig, etwa jährlich um einen festen Prozentsatz oder angepasst an den Verbraucherpreisindex. Auch während des Leistungsbezugs kann eine Leistungsdynamik greifen, sodass die Rentenzahlung kontinuierlich mitwächst.

Steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen

Die Berufsunfähigkeitsrente unterliegt der Einkommensteuer, allerdings nicht in voller Höhe. Wie stark die Rente besteuert wird, hängt davon ab, ob sie aus einer privaten, selbst finanzierten Versicherung stammt oder im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde.

Bei privat abgeschlossenen Verträgen wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dieser ist umso niedriger, je länger die Rentenzahlung voraussichtlich andauert. Bei BU-Renten aus betrieblichen Verträgen gelten hingegen andere steuerliche Regelungen, hier ist oft die volle Rentenzahlung steuerpflichtig.

Häufige Probleme und Streitpunkte

Leistungsablehnung durch Versicherer

Trotz einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann es vorkommen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Gründe hierfür sind oft unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge, fehlende Nachweise oder medizinische Gutachten, die die Berufsunfähigkeit nicht ausreichend bestätigen.

In solchen Fällen ist es wichtig, strukturiert und gut dokumentiert vorzugehen, idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts oder Beraters.

Nachprüfungsverfahren

Auch nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit kann der Versicherer regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Dieses sogenannte Nachprüfungsverfahren kann für Betroffene belastend sein. Der Versicherer darf die Rente nur dann kürzen oder einstellen, wenn sich der Gesundheitszustand nachweislich so verbessert hat, dass eine Rückkehr in den bisherigen Beruf wieder möglich ist, oder wenn sich die berufliche Situation geändert hat. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Versicherer.

Verweisung auf andere Tätigkeiten

Ein häufiger Streitpunkt ist die Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit. Hat der Versicherer im Vertrag keine Verzichtsklausel auf die sogenannte abstrakte Verweisung aufgenommen, kann er die Rentenzahlung verweigern, wenn er darlegen kann, dass eine andere Tätigkeit möglich wäre, die Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht.

Achten Sie deshalb schon bei Vertragsabschluss auf einen klaren Verzicht auf diese Verweisungsmöglichkeit.

Befristete Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Manche Versicherer erkennen die Berufsunfähigkeit nur befristet an, etwa für zwei Jahre, und behalten sich vor, nach dieser Zeit erneut zu prüfen. Das kann Unsicherheit schaffen, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert. Eine unbefristete Anerkennung bringt hier mehr Stabilität, ist jedoch nicht bei allen Verträgen Standard. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Rückforderung von Leistungen

Kommt es zu einer Rückforderung bereits gezahlter Renten, liegt meist eine rückwirkende Neubewertung des Gesundheitszustands oder eine Verletzung der Mitwirkungspflichten vor. Versicherer sind in solchen Fällen verpflichtet, die Rückforderung klar zu begründen. Betroffene sollten keinesfalls voreilig zurückzahlen, sondern zunächst prüfen lassen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

FAQ

Ab wann wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, sobald Sie Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % über voraussichtlich mindestens sechs Monate hinweg nicht mehr ausüben können. Der genaue Leistungsbeginn richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Wie hoch sollte meine Berufsunfähigkeitsrente sein?

Als Richtwert gilt: Ihre BU-Rente sollte etwa 60 bis 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens betragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im Ernstfall Ihren Lebensstandard weitgehend halten können. Die konkrete Rentenhöhe wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt.

Ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?

Ja, die Berufsunfähigkeitsrente unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer, allerdings nur teilweise. Bei privat abgeschlossenen Verträgen wird lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Die Höhe dieses Anteils hängt unter anderem von der Laufzeit der Rentenzahlung ab.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?

Die BU-Rente wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit besteht, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Endalter im Vertrag, häufig bis zum 67. Lebensjahr. Regelmäßige Nachprüfungen durch den Versicherer sind möglich, um den Fortbestand der Berufsunfähigkeit zu überprüfen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Wird Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, empfiehlt es sich, die Begründung genau zu prüfen. Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Berater kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein. Achten Sie darauf, alle medizinischen Unterlagen vollständig und nachvollziehbar einzureichen.

Was unterscheidet die staatliche Berufsunfähigkeitsrente von der privaten Berufsunfähigkeitsrente?

Eine klassische staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es heute nicht mehr. Sie wurde im Jahr 2000 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese greift nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, unabhängig davon, ob diese Ihrer Ausbildung oder Ihrem bisherigen Beruf entspricht. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung liegt die Grenze bei sechs Stunden täglich.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nicht nur selten bewilligt, sie fällt auch vergleichsweise niedrig aus, maximal etwa 38 % des letzten Bruttogehalts, bei teilweiser Erwerbsminderung sogar nur rund 19 %. Deshalb ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung kein Luxus, sondern eine essenzielle Ergänzung zur unzureichenden staatlichen Absicherung.

 

Beitragsbild: PantherMediaSeller