Wer sich dafür entscheidet den Weg in die Beamtenlaufbahn zu gehen, muss sich mit Durchhaltevermögen beweisen und kann dafür später in den Genuss des Beamtenstatus kommen. Heutzutage ist es wichtiger denn je, sich schon während der Schulzeit möglichst um den zukünftigen, beruflichen Werdegang ernsthafte Gedanken zu machen. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist groß und der Werdegang von der Ausbildung, Weiterbildung, bis zu abgeschlossenen Berufen und Studiengängen ist lang und oftmals mehr als beschwerlich.
Die Beamtenlaufbahn einschlagen zu wollen, ist auf vielen Wegen möglich. Doch bestimmte Voraussetzungen und auch die vielen verschiedenen Bereiche für diesen Werdegang sollten im Vorfeld gut durchdacht und überlegt werden. Denn bis man in den Genuss des Beamtenstatus gelangt, müssen etliche Hürden genommen werden und dabei gehen durchaus auch einige Jahre ins Land.
Aller Anfang muss nicht schwer sein
Noch heute gilt die Ausbildung für die Beamtenlaufbahn als besonders wertvoll. Umso schwieriger kann sich diese schon zu Beginn gestalten. Denn die Anzahl an Bewerbungen auf nur eine einzige ausgeschriebene Ausbildungsstelle ist meist sehr groß. Um also als Staatsdiener wirken zu können und als solcher anerkannt zu werden, muss man als Bewerber und Neuling schon ein dickes Fell und Durchhaltevermögen an den Tag legen. Wie auch in vielen anderen Fällen und Lebenssituationen gilt die alte Weisheit: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Und wer die Beamtenlaufbahn einschlagen möchte, muss und sollte auch dies berücksichtigen. Die Vorteile, die sich im Laufe des Beamtestatus darstellen, können sich sehen lassen. Denn nicht nur in puncto Krankenabsicherungen, sondern auch in Sachen Befugnisreglungen bezüglich des Landes oder Bundes, genießen Beamte besondere Vorzüge. Mehr Infos darüber erhält man auch bei beamten-infoportal.de. Die verschiedenen Ausbildungsbereiche beschränken sich in der Regel auf die Laufbahn im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden.
Wann erfolgt der Beamtenstatus?
Nach den Ausbildungsjahren der jeweiligen Bereiche, kann die Laufbahn als Beamter aufgenommen und weitergeführt werden. In vielen Fällen ist die so genannte Verbeamtung Pflichtvorgabe, um überhaupt den ein oder andern Job oder die jeweilige Ausbildung beginnen zu können. Im Polizeidienst beispielsweise, oder in der Schule als Lehrer, Direktor oder Richter im Justizvollzug. Je nachdem welchen Zweig man einschlagen möchte, ist das Verbeamten Bedingung, um überhaupt starten zu können.
Verschiedene Laufbahnen sind möglich
Man muss nicht zwingend ein abgeschlossenes Studium nachweisen können, oder auch nur durch eine klassische Ausbildung in den Genuss des Beamtenstatus zu gelangen. Die Laufbahn als solche kann auch durch einen dualen Studiengang erfolgen, durch eine Weiterbildung oder auch als zweiten Bildungsweg erreicht werden. Wichtig bei allem ist, dass die jeweiligen Voraussetzungen zur Laufbahngruppe gegeben sind. Grundlegend sind in de Vorbereitungszeit zur Ausbildung rund drei Jahre als Vorbereitungsdienst und Probezeit gelten. Erst anschließend wird die Berufung ins Beamtenverhältnis ausgesprochen und durchgeführt. Die Laufbahngruppen werden in vier verschiedene Kategorien unterschieden. Der einfache Dienst, meist in Verwaltungstätigkeiten, der mittlere Dienst,den die meisten ausführen, der gehobene Dienst und schlussendlich der höhere Dienst. Hier zählen zum Beispiel Richter, Lehrkräfte oder auch Staatssekretäre zu und ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sowie die weiterführende Ausbildung im öffentlichen Dienst.
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