Ein Gastbeitrag von Felix Brandt
Am 31. Dezember 2024 endet die Inflationsausgleichsprämie, welche die letzten zweiJahre eine wesentliche Unterstützung für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland darstellte. Diese Prämie ermöglichte es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden zusätzlich 3000 Euro Gehalt steuerfrei auszuzahlen, um die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren.
Viele Unternehmen haben diese Prämie monatlich ausgezahlt und stehen nun vor der Herausforderung, ab dem 1. Januar 2025 eine alternative Lösung für ihre Mitarbeitenden zu finden. Denn verständlicherweise möchten die Mitarbeitenden nicht plötzlich weniger Geld ausgezahlt bekommen.
Doch es gibt Licht am Ende der Prämie: Der Wegfall bedeutet nämlich nicht das Ende steuerfreier Gehaltsoptimierungen. Dank des deutschen Steuersystems gibt es über 70 weitere Möglichkeiten der steuerfreien Gehaltsoptimierung, über die sich jedoch viele Arbeitgeber nicht im Klaren sind.
Allein § 3 EStG verfügt über 72 Absätze, die genau aufzeigen, welche Möglichkeiten steuerfrei sind. Hier lohnt es sich wirklich, den Gesetzestext als Lektüre zu nutzen. Dieses Gesetz und noch einige weitere bieten Arbeitgebern eine reale Chance, signifikant an Steuerbelastungen zu sparen. Bei einer Gehalts- oder Lohnerhöhung können Arbeitgeber somit über 50 % der Steuerbelastung einsparen, indem sie gezielt diese steuerfreien Möglichkeiten nutzen. Oder im Falle der Inflationsausgleichsprämie einen gleichwertigen steuerfreien Ausgleich schaffen, ohne dass die Arbeitgebernebenkosten vom Dezember zum Januar 2025 explodieren.
Warum 50 Prozent Steuereinsparung? Hier ein konkretes Beispiel:
Eine Lohnerhöhung von 200 Euro kostet den Arbeitgeber meistens um die 250 Euro mit Arbeitgebernebenkosten. Jetzt hängt das Netto natürlich stark von dem individuellen Steuersatz und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, allerdings kann grob angenommen werden, dass im Schnitt nur 125 Euro netto beim Arbeitnehmenden ankommen.
Und wenn du als Arbeitgeber diese 125 Euro nun genau wie bei der Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszahlen kannst, sparst du im gleichen Zuge 125 Euro. Also 50 Prozent der normal anfallenden Kosten.
Doch ist das wirklich so einfach?
Warum proaktives Handeln als Arbeitgeber notwendig ist
In einer Zeit hoher Inflation ist es umso wichtiger, dass Arbeitgeber nun proaktiv auf ihre Mitarbeitenden zugehen. Eine direkte Kommunikation und das Angebot von Gehaltsoptimierungen können die Mitarbeitendenbindung stärken und ein klares Zeichen des Engagements und Wertschätzung setzen. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Mitarbeitenden von Vorteil, sondern stärken auch das Unternehmen finanziell durch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten.
Wenn du als Arbeitgeber nicht proaktiv handelst, werden Mitarbeitende früher oder später selbst aktiv und suchen sich häufig eine neue Stelle.
Anzeichen, die du nicht außer Acht lassen solltest:
- Du spürst, dass du weniger Bewerber bekommst
- Die Motivation der Mitarbeitenden lässt deutlich nach
- Immer häufiger stehen Mitarbeitende auf der Matte und fordern mehr Gehalt
- Nach Vorstellungsgesprächen sagen dir Bewerber öfter ab als früher
- Das Betriebsklima wird spürbar schlechter und du spürst den Beginn einer Abwärtsspirale
Aber wie kannst du dem entgegenwirken ?
Diese konkreten Möglichkeiten sind einfach umsetzbar
Natürlich kennt jeder den 50 Euro steuerfreien Tankgutschein oder die Inflationsausgleichsprämie. Damit kannst du niemanden mehr vor dem Ofen hervor locken.
Darüber hinaus kannst du noch zusätzliche Beträge steuerfrei auszahlen:
- Fahrtkostenzuschuss
- Deutschlandticket
- 108,45 Euro Essen im Monat auch ohne Auswärtstätigkeit und fast ohne Belege oder Auslagen vom Mitarbeitenden
- Internetkosten bis 50 Euro
- Gesundheitsleistungen bis 600 Euro im Jahr oder
- Fehlgeldentschädigungen für den Zugriff zur Bargeldkasse oder
- Werkzeuggeld für Handwerker
Das sind nur ein paar der über 70 Gehaltsoptimierungen, die du als Arbeitgeber vollkommen legal und steuerfrei an deine Mitarbeitende auszahlen kannst.
Und davon wirst du nur zwei bis drei Gehaltsoptimierungen benötigen, um die monatlich gezahlte Inflationsausgleichsprämie von 125 Euro bis 200 Euro komplett steuerfrei zu ersetzen, sodass deine Arbeitgeberkosten nicht explodieren.
Doch um auch die Arbeitgeberattraktivität drastisch zu steigern, gibt es einen einfachen, aber wirkungsvollen Trick.
Kreativ alte Dinge neu verpacken
Manchmal geht es gar nicht darum, das Rad neu zu erfinden, aber wieso nicht wenigstens mit frischem Geschenkpapier?
Statt Tankgutscheinen mal monatlich Gold oder Silber schenken, statt einer normalen Erholungsbeihilfe, mal Urlaube in über 1500 Hotels ohne Übernachtungskosten ermöglichen.
Neben einer betrieblichen Altersvorsorge, auch einfach mal die privaten Internetkosten bis 50 Euro steuerfrei auszahlen und das in deinem Arbeitgeber Marketing auch nutzen und kommunizieren!
In deinen Stellenanzeigen könnten folgende attraktive Hingucker stehen:
- Wir übernehmen deine privaten Internetkosten
- Über uns übernachtest du in über 1500 Hotels kostenlos und
- Selbstverständlich schenken wir dir jeden Monat ein wenig Gold für deine langfristige Absicherung
Doch wie oft steckt hier der Teufel im Detail – In der Umsetzung!
Mögliche Fallstricke und wie man sie umgeht
Gehaltsoptimierungen bergen zahlreiche Fallstricke, deren Nichtbeachtung schwerwiegende Folgen haben kann:
- Betriebliche Übung: Ein häufiger Fehler ist die unbeabsichtigte Schaffung einer betrieblichen Übung. Wenn bestimmte Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Gutscheine regelmäßig ohne spezifische vertragliche Vereinbarung ausgezahlt werden, könnten Mitarbeitende einen Rechtsanspruch darauf entwickeln und diese in Zukunft im schlimmsten Fall einklagen.
- Kommunikation und Vertrauen: Die Einführung von Gehaltsoptimierungen kann von Mitarbeitenden als einseitige Sanierungsmaßnahme wahrgenommen werden, was zu Verunsicherung und Misstrauen führen kann. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber transparent kommunizieren, wie diese Maßnahmen allen Beteiligten Vorteile bringen.
- Steuerrechtliche Konformität: Viele Gehaltsoptimierungen erfordern eine sorgfältige Beachtung steuerrechtlicher Vorgaben. Fehler in der Umsetzung können zu nachteiligen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen führen. Hier ist meistens lediglich Unwissen die Ursache für Nachzahlungen in einer Betriebsprüfung. Mit dem richtigen Wissen ist es einfacher als gedacht
- Implementierung und Dokumentation: Eine korrekte Implementierung erfordert detaillierte Dokumentation und oft eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt. Zudem sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Vereinbarungen rechtlich abgesichert und vertraglich festgehalten werden. Da dies oft über die Kompetenz eines Steuerberaters hinausgeht und auch eine starke rechtliche Komponente gefragt ist, stoßen hier viele auf Beton und der Frust über die fehlende Beratung des eigenen Steuerberaters steigt in vielen Fällen. Das liegt meistens allerdings mehr an der falschen Erwartungshaltung.
Fazit
Die Zukunft des Mittelstands in Deutschland könnte trotz des Auslaufens der Inflationsausgleichsprämie durch eine kluge Nutzung der verfügbaren steuerfreien Gehaltsoptimierungen gesichert werden.
Gehaltsoptimierungen sind eine regelrechte Waffe und bieten Wettbewerbsvorteile. Entscheidend ist jedoch, dass Unternehmen diese Chancen erkennen und nutzen, um finanziell stabil zu bleiben, sofern sie die rechtlichen und steuerrechtlichen Fallstricke im Griff haben. So können sie ihre Mitarbeitenden effektiv unterstützen und im aktuellen Arbeitnehmermarkt drastisch an Attraktivität gewinnen.
Der Autor:
Felix Brandt ist Lohnbuchhalter und Gründer von Gehaltsoptimierer® hat bereits über 100 Unternehmen zu dem Thema beraten. Über 2300 Menschen nahmen bereits an seinen kostenlosen Online-Live-Demo-Trainings zu diesem Thema teil.
Beitragsbilder: Benny Weiler, Depositphotos / DragonImages