Ein Expertenbeitrag von Dr. Markus Rotter
Der deutsche Mittelstand steht vor einem Umbruch, der sich leise, aber mit großer Wirkung vollzieht. In den kommenden Jahren erreichen Hunderttausende Unternehmer das Rentenalter. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen allein in den kommenden Jahren mehr als 200.000 Betriebe zur Übergabe an. Hinter diesen Zahlen verbergen sich nicht nur Bilanzen und Verträge, sondern Arbeitsplätze, familiäre Bindungen, gewachsene Strukturen und persönliche unternehmerische Erfolge. Aber auch eines: Investitionsmöglichkeiten mit sehr guten Renditen.
Die wachsende Lücke der Unternehmensnachfolge
Auswertungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigen, dass ein erheblicher Teil der Unternehmer mangels Nachfolge einen Rückzug aus dem Geschäftsleben erwägt. Hochgerechnet betrifft das mehrere Hunderttausend Unternehmen; ein Risiko, das weit über einzelne Betriebe hinausreicht.
Besonders deutlich wird das Spannungsfeld beim Blick auf die beteiligten Generationen. Zwischen Übergebern und möglichen Nachfolgern liegen im Durchschnitt 24 Jahre. Das ist nicht nur ein Altersunterschied, sondern oft ein Unterschied in der Lebensführung, neue Führungsansätze und veränderte Werte. Während die ältere Generation das Unternehmen häufig unter hohem persönlichem Einsatz aufgebaut hat, setzt die nächste auf andere Formen der Führung, Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation. Der eine erinnert sich also an Nächte im Büro, die andere spricht über digitale Prozesse, flexible Arbeitsmodelle und neue Unternehmenskulturen. Letzteres wird die Zukunft sein.
Der Vorteil früher Planung
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass es für den richtigen Übergang keine Blaupause gibt. Jeder Fall folgt seiner eigenen Logik, geprägt von rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerrechtlichen Fragestellungen und den Menschen, die beteiligt sind. Es gibt nicht das eine richtige Modell der Nachfolge, sondern immer einen individuellen Prozess, juristisch, steuerlich und menschlich.
Die Bandbreite der Gestaltung reicht von vorweggenommener Erbfolge mit Nießbrauch bis hin zu Familiengesellschaften oder Stiftungen, um das Vermögen der Familie, aber auch vor der Familie zu schützen.
Entscheidend ist dabei, früh ins Handeln zu kommen, sich fachlich begleiten zu lassen und den Übergang so zu gestalten, dass steuerliche Spielräume genutzt, Konflikte vermieden und das, was über Jahrzehnte aufgebaut wurde, langfristig gesichert wird. Der größte Fehler besteht oft darin, das Thema auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, bis die vorhandenen Optionen deutlich eingeschränkt sind und meist unter Druck eine Lösung gefunden werden muss.
Der richtige Zeitpunkt zum Weitergeben
Ein zentrales Element moderner Nachfolgekonzepte ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Auf diese Weise kann Vermögen steueroptimiert oder gar steuerfrei übertragen werden und Pflichtteilsansprüche können so abgemildert werden. Durch zahlreiche Sicherungsmechanismen ist es dem Schenker auch möglich, bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen oder getroffene Regelungen wieder aufzuheben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es bei der vorweggenommenen Erbfolge darum geht, die Vermögenswerte zu einem früheren Zeitpunkt als dem Todeszeitpunkt zu übertragen. Letzteres ist in der Regel nicht gestaltbar.
Sicher sind im Leben nur zwei Dinge – der Tod und die Steuer. Letztere trifft vor allem dann, wenn man die Planung aufschiebt.
Eine Empfehlung kann lauten, ein „Probesterben“ zu simulieren und dann zu schauen, was würde ad hoc jetzt passieren, wenn nichts geregelt ist. Hierin erkennen Mandanten in der Praxis sehr schnell, wo wirklicher Handlungsbedarf besteht.
Klare Strukturen in Form eines Ehegattentestament (welches alle 3 – 5 Jahre überprüft werden sollte), ein damit abgestimmter Gesellschaftsvertrag mit den „richtigen“ individuellen Nachfolgeklauseln sowie generell eine Nachfolgeplanung bei privatem oder unternehmerischem Vermögen schaffen Abhilfe.
Gestalten statt Vererben
Durch Nießbrauchmodelle kann man beispielsweise die zivilrechtliche Eigentumszuordnung und die wirtschaftliche Berechtigung auseinanderfallen lassen. Die Einkünfte erzielt dabei der Nießbrauchberechtigte (in der Regel die Eltern) und zivilrechtlich erhalten die Kinder bereits frühzeitig die rechtliche Herrschaft (also das Eigentum). Das gilt für Grundstücke und Immobilien genauso wie für Gesellschaftsanteile. Ausgestalten kann man das Ganze auch mit Widerrufsvorbehalten, also so, dass die Eltern abgesichert bleiben. Für Unternehmer entsteht ein Weg, Verantwortung abzugeben, ohne das Vermögen vollständig aufzugeben.
Familien-KGs verfolgen wiederum einen anderen Ansatz: Sie führen Vermögenswerte zusammen und erhalten diese über mehrere Generationen hinweg.
Wer langfristig über Generationen hinweg denkt, sollte zudem die Einrichtung einer Familienstiftung in Betracht ziehen. Dieses Modell hat sich bewährt, da es nicht nur das Vermögen der Familie schützt, sondern eben auch vor der Familie und, gut strukturiert, ebenso Pflichtteilsansprüche vermeiden kann.
Das Steuerrecht – Freund oder Gegner?
Die steuerliche Seite der Nachfolge sorgt regelmäßig für Diskussionen. In diesem Zusammenhang findet sich eine pointierte Beobachtung: Der Hang zum Steuersparen übertrifft ab einem bestimmten Alter den Sexualtrieb.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, die Nachfolge frühzeitig und strukturiert zu planen, gegebenenfalls auch nur für einzelne Vermögenswerte, etwa eine Immobilie, solange die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten noch offenstehen.
Der menschliche Kern der Nachfolge
Auch wenn Steuern zum festen Bestandteil des Lebens gehören, bleibt der eigentliche Kern ein anderer. Die Nachfolge ist kein rein formaler oder rechtlicher Vorgang, sondern ein persönlicher Prozess des Abschieds und des Weitergebens. Im Zentrum stehen dabei nicht nur Vermögenswerte und Beteiligungen, sondern Themen wie Vertrauen, Zugehörigkeit, familiäre Beziehungen, Identität und am Ende auch man selbst.
Beteiligung als Investmentoption – Nachfolge neu gedacht
Deutschlands Mittelstand liegt auf dem Präsentierteller, aber kaum jemand sieht es. Die eingangs beschriebene Nachfolgewelle eröffnet Investoren den Einstieg in etablierte, operativ funktionierende Unternehmen mit eingespielten Teams, gewachsenen Kundenbeziehungen und belastbarem Know-how – eine besondere Chance.
Viele dieser Betriebe sind keine Start-ups mit ungewissem Geschäftsmodell, sondern wirtschaftlich stabile Einheiten mit solider Marktposition. Was häufig fehlt, ist nicht die Substanz, sondern eine geeignete Nachfolgelösung auf Gesellschafterebene. Genau hier liegt die Investmentoption.
Oft braucht es keinen operativen „Macher“, der alles neu erfindet. Vielmehr reicht ein strategisch denkender Investor, der bereit ist, die Gesellschaftsanteile zu übernehmen, Kapital- und Governance-Strukturen weiterzuentwickeln und dem bestehenden Management bzw. dem Team Vertrauen zu schenken. Die operative Kompetenz bleibt im Unternehmen, die strategische Führung und Kapitalstärke kommen hinzu.
In der Praxis haben sich typische Modelle für Investoren etabliert.
- Mehrheitsbeteiligung mit Management-Bestand: Der Investor übernimmt die Mehrheit der Anteile, während das operative Management im Unternehmen verbleibt. Ziel ist Stabilität, Wachstum und eine klare strategische Ausrichtung.
- Minderheitsbeteiligung mit Exit-Perspektive: Gerade bei jüngeren Nachfolgern oder Management-Buy-ins kann ein Investor als Minderheitsgesellschafter Kapital, Struktur und Netzwerk einbringen – mit klar definierten Exit-Regelungen.
- Management-Buy-in (MBI): Ein externer Geschäftsführer beteiligt sich gemeinsam mit einem Investor am Unternehmen. Der Investor stellt Kapital und Struktur, der MBI-Kandidat übernimmt die operative Führung.
Insbesondere vermögende Investoren oder Family Offices nutzen Holding-Strukturen, um Beteiligungen steuerlich effizient zu bündeln und perspektivisch weiterzuentwickeln. Auch hier gilt es, den Prozess sorgfältig aufzubauen und begleiten zu lassen. Nachfolge ist kein einmaliger Akt, sondern ein strukturierter Transformationsprozess mit zahlreichen Möglichkeiten für alle Beteiligten.
Fazit: Am Ende entscheidet der Zeitpunkt
Nachfolgeplanung sollte nicht erst beginnen, wenn eine Notsituation eintritt. Wer erst handelt, sobald der Gang zum Notar ansteht, hat den optimalen Zeitpunkt meist bereits verpasst. Wer hingegen frühzeitig handelt, verschafft sich Vorteile auf mehreren Ebenen: finanziell, innerhalb der Familie und auch emotional. Am Ende bleibt ein einfacher Gedanke: Besser mit warmen Händen geben, als irgendwann kalt danebenliegen.

Als Partner der Berliner Kanzlei Duske & Partner Steuerberater & Rechtsanwalt PartG mbB entwickelt Dr. Markus Rotter, LL.M. nicht nur steuerlich tragfähige Konzepte für Mandanten, sondern setzt diese gleichzeitig rechtlich mit um. Ebenso verfügt er über besondere Expertise bei gesellschaftsrechtlichen Unternehmensgründungen und bietet zertifizierte Beratung bei der Gründung von Stiftungen an. In seinem humorvollen Podcast „Tax on the Rocks“ gibt Dr. Markus Rotter Einblicke in die Themen Steuern, Finanzen und Lifestyle.










