Ein Expertenbeitrag von Thomas Hacker
Angesichts der zunehmenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen und der anhaltend hohen steuerlichen Belastung in Deutschland rücken steuerpolitische Reformen verstärkt in den Fokus wirtschaftlicher und politischer Diskussionen. Viele Unternehmen sehen sich in einem Umfeld steigender Kosten, schwacher Konjunktur und wachsender regulatorischer Anforderungen unter erheblichem Druck. Die steuerliche Rahmenordnung spielt dabei eine zentrale Rolle für Investitionsentscheidungen, Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Standortattraktivität. Vor diesem Hintergrund gewinnen Überlegungen zu steuerlichen Anpassungen an Bedeutung, die einerseits fiskalische Stabilität sichern, andererseits aber unternehmerische Handlungsfähigkeit stärken und Insolvenzentwicklungen entgegenwirken sollen.
Steuerliche Anreize, neue Pflichten und zunehmende Kontrolle
Das Jahr 2026 markiert für Unternehmer und Geschäftsführer keinen radikalen Systemwechsel, wohl aber eine Phase verdichteter Anforderungen. Investitionsförderung, Digitalisierung und steuerliche Überwachung greifen stärker ineinander. Der Gesetzgeber setzt damit klare Leitplanken, innerhalb derer unternehmerische Entscheidungen künftig noch bewusster getroffen werden müssen.
Investieren mit Timing: Abschreibung als Steuerungsinstrument
Ein zentrales Signal an die Wirtschaft ist die zeitlich befristete Ausweitung der degressiven Abschreibung mit bis zu 30 %. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die bis Ende 2027 angeschafft oder hergestellt werden, lässt sich der steuerliche Aufwand deutlich in die ersten Nutzungsjahre verlagern. Damit wird Liquidität früher freigesetzt – ein Aspekt, der Investitionsentscheidungen in den Jahren 2026 und 2027 maßgeblich beeinflussen dürfte.
Ergänzt wird diese Möglichkeit durch bekannte Sonderregelungen: Digitale Wirtschaftsgüter können weiterhin vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort. Entscheidend bleibt in allen Fällen der genaue Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums.
Elektromobilität bleibt steuerlich privilegiert
Bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen verfolgt der Gesetzgeber konsequent eine Lenkungswirkung. Eine eigenständige, stark beschleunigte Abschreibung von 75 % im ersten Jahr sorgt dafür, dass ein Großteil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich wirksam wird. Parallel dazu wurden die Rahmenbedingungen für die private Nutzung von Elektro-Pkws als Firmenwagen verbessert: Die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ermöglicht es nun, auch höherpreisige Fahrzeuge mit einem stark reduzierten geldwerten Vorteil zu versteuern.
Für Unternehmen bedeutet das: Fahrzeugbeschaffung ist nicht nur eine Mobilitätsfrage, sondern zunehmend auch ein steuerliches Optimierungsthema.
Rechtsform und Gewinnverwendung langfristig neu bewerten
Während kurzfristige Entlastungen vor allem über Abschreibungen wirken, zielen andere Maßnahmen auf die langfristige Steuerbelastung. Die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 macht Kapitalgesellschaften perspektivisch attraktiver. Bereits heute sind jedoch Auswirkungen auf Bilanzierung und Steuerplanung zu berücksichtigen, insbesondere bei der Bewertung latenter Steuern.
Parallel dazu wird die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften angepasst. Die Annäherung an die Belastung von Kapitalgesellschaften wird damit fortgesetzt, ohne die Systeme vollständig anzugleichen. Unternehmer sind gut beraten, Rechtsform, Ausschüttungspolitik und Investitionsplanung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel zu betrachten.
Forschung fördern – mit steigenden Anforderungen
Die Forschungszulage gewinnt weiter an Bedeutung. Höhere Fördergrenzen und erweiterte Bemessungsgrundlagen erhöhen den finanziellen Anreiz für Entwicklungsprojekte, unabhängig von der Unternehmensgröße oder Rechtsform. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die interne Kostenrechnung. Die sachgerechte Zuordnung von Gemein- und Betriebskosten wird zunehmend zum kritischen Faktor bei der praktischen Umsetzung.
Digitalisierung wird verpflichtend
Ein wesentlicher Einschnitt für viele Betriebe ist der fortschreitende Übergang zur E-Rechnung im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Auch wenn Übergangsfristen bestehen, ist 2026 faktisch ein Vorbereitungsjahr: Unternehmen müssen technisch in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren. Die spätere Pflicht zur Ausstellung ist damit keine isolierte Maßnahme, sondern Teil einer umfassenderen Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse.
Kassenführung unter verschärfter Beobachtung
Parallel zur Digitalisierung intensiviert die Finanzverwaltung ihre Prüfungsaktivitäten. Elektronische Kassensysteme unterliegen seit 2025 einer Meldepflicht, deren Fristen strikt einzuhalten sind. Zugleich nehmen unangekündigte Kassennachschauen zu. Auch Unternehmen mit offener Ladenkasse geraten verstärkt in den Fokus, da formale Mängel hier besonders schnell zu Beanstandungen führen können.
Ordnungsgemäße Kassenführung ist damit weniger denn je eine reine Formalie, sondern ein zentraler Bestandteil steuerlicher Risikoprävention.
Umsatzsteuer: Vereinfachung und neue Schwellen
Im Umsatzsteuerrecht treffen Entlastung und Verschärfung unmittelbar aufeinander. Die dauerhafte Absenkung der Steuer auf Restaurantumsätze ab 2026 beseitigt Abgrenzungsprobleme, während die reformierte Kleinunternehmerregelung eine engmaschige Umsatzüberwachung erfordert. Das Überschreiten der maßgeblichen Umsatzgrenze führt nun bereits im laufenden Jahr zur Steuerpflicht – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Rechnungsstellung und Liquidität.
Fazit: 2026 als Jahr der strukturellen Entscheidungen
Für Unternehmer und Geschäftsführer ist 2026 weniger von einzelnen spektakulären Neuerungen geprägt als von der Verdichtung bestehender Regelungen. Investitionen, Organisation und steuerliche Pflichten greifen enger ineinander. Wer frühzeitig plant, Prozesse anpasst und steuerliche Spielräume bewusst nutzt, verschafft sich Stabilität – und vermeidet, dass neue Pflichten zur unerwarteten Belastung werden. Eine perspektivische Senkung der Körperschaftsteuer könnte ein wichtiges Signal für Investitionen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit setzen. Gleichzeitig eröffnet die stärkere Einbindung erfahrener Rentnerinnen und Rentner in den Arbeitsmarkt Chancen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und wertvolles Know-how zu sichern. Vor dem Hintergrund absehbarer demografischer und struktureller Veränderungen wird es entscheidend sein, steuerliche und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen klug zu verzahnen.
Der Autor:
Thomas Hacker ist Steuerberater bei Hacker & Partner, einer Beratungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von Eigentümern und Unternehmern spezialisiert hat. Sein Ziel ist es, Mandanten effizient zu entlasten und deren unternehmerischen Erfolg nachhaltig zu fördern.
Beitragsbilder: Julia Hack, Depositphotos / itchaz.gmail.com











