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Zu Recht gilt das Eigentum an einer Wohnimmobilie als ein starker Pfeiler einer soliden Altersversorgung. Das haben viele Eigentümer beherzigt, indem sie während ihres gesamten Arbeitslebens erfolgreich jeden verfügbaren Cent in ihr Wohneigentum gesteckt haben. Kurz vor dem Ruhestand stehen Rentner vor möglichen finanziellen Herausforderungen.
Mit der Rente geht oft auch ein Verlust an realem Einkommen einher. Vor allem aber ist der größte Teil des Kapitals in der Immobilie selbst gebunden, sodass im Ruhestand wenig finanzieller Spielraum bleibt. Ein Teilverkauf kann in dieser Situation die Lösung sein. Die Liquidität wird sofort erhöht, ohne dass neue Schulden aufgenommen werden müssen. Zudem bleibt die Entscheidungshoheit über die Immobilie bestehen und das Wohnrecht erhalten!
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Wenn im Ruhestand der finanzielle Spielraum begrenzt ist, verhilft ein Teilverkauf schnell zu der notwendigen Liquidität, um im Rentenalter keine Abstriche an der Lebensqualität machen zu müssen. Ein Teilverkauf erlaubt es den Eigentümern, bis zu 50 Prozent des Wohneigentums an einen spezialisierten Anbieter aus der Finanz- oder Immobilienbranche zu veräußern.
Der Teilkäufer hält sich dabei als stiller Miteigentümer im Hintergrund. Und es kommt noch besser: Die Teilverkäufer erhalten ein Nießbrauchrecht zugesichert, das rechtssicher ins Grundbuch eingetragen wird. Somit können Eigentümer weiterhin zu Hause wohnen bleiben und ihre Immobilie auf Wunsch weiterhin vermieten sowie die damit verbundenen Einnahmen behalten. Im Gegenzug wird an den Anbieter ein sogenanntes monatliches Nutzungsentgelt überwiesen. Hier berechnen Sie Ihre Sofortauszahlung.
Für wen eignet sich das Modell des Immobilien-Teilverkaufs?
In der Praxis richtet sich das Angebot an Eigentümer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und um den Fortbestand ihres gewohnten Lebensstandards im Ruhestand fürchten.
Ein Teilverkauf setzt sofort einen Teil des in der Immobilie gebundenen Kapitals frei. Diese Geldmittel unterliegen keiner Zweckbindung und können beispielsweise für eine Weltreise, den Kauf eines Traumautos, eine notwendige energetische Sanierung oder zur Finanzierung der Ausbildung der Enkel eingesetzt werden.
Welche Vorteile bringt ein Teilverkauf mit sich?
Das Modell des Immobilien-Teilverkaufs zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen aus:
- Erweiterung des finanziellen Spielraums im Ruhestand, ohne die Immobilie mit einer Hypothek zu belasten oder neue Schulden aufzunehmen.
- Das Nießbrauchrecht beinhaltet ein uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht für den Teilverkäufer und erhält deren Entscheidungshoheit.
- Ein Umzug wird nicht notwendig.
- Der Teilkäufer übernimmt in der Regel die Kosten für ein notwendiges Gutachten.
- Die Teilverkäufer partizipieren auch zukünftig an den Wertsteigerungen der Immobilie.
- Manche Anbieter beteiligen sich an den Kosten für eine energetische Sanierung.
- Der nicht veräußerte Anteil kann wie gewohnt vererbt werden. Eventuellen Erben wird ein Erstankaufsrecht
- Steht ein späterer Gesamtverkauf an, unterstützt der Teilkäufer die Teileigentümer mit all seiner Expertise, sodass Höchstpreise erzielt werden.
Wie läuft ein Teilverkauf im Detail ab?
Die Anbieter arbeiten zwar alle nach ihren eigenen Regeln. Grundsätzlich jedoch läuft ein Teilverkauf nach folgendem Schema ab:
- Interessenten suchen im Verwandten- und Bekanntenkreis sowie im Internet nach einem geeigneten Anbieter und nehmen mit diesem Kontakt auf.
- Ein kostenloses Beratungsgespräch wird vereinbart, bei dem der Finanzbedarf des Eigentümers festgestellt wird.
- Steht dieser fest, erhält der Eigentümer ein erstes, unverbindliches Angebot.
- Liegt dieses im Bereich des Möglichen, beauftragt der Teilverkäufer auf seine Kosten einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter zur Feststellung des Marktwertes.
- Das Gutachten zeigt auf, ob ein Teilverkauf infrage kommt und welche Auszahlungen möglich sind. Im Normalfall beträgt die Mindestauszahlung 100.000 Euro. Da nur bis zur Hälfte der Immobilie veräußert werden kann, sollte die Immobilie also mindestens 200.000 Euro wert sein.
- Anschließend legt der Anbieter ein verbindliches Angebot vor.
- Entspricht dieses den Wünschen der Eigentümer, setzt ein Notar einen Kaufvertrag auf, der beiden Parteien zwei Wochen zur Ansicht vorgelegt wird.
- Bleibt das Interesse bestehen, wird der Kaufvertrag unter Aufsicht des Notars unterschrieben. Gleichzeitig wird der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen.
- Sind die Formalitäten zu aller Zufriedenheit erledigt, wird die Kaufsumme auf das Konto des Teilverkäufers überwiesen.
Bild: Pixabay / un-perfekt