Mann wartet am Flughafen

Ärger am Flughafen – wenn schon wieder gewartet werden muss

Komplikationen bei der Reise mit dem Flugzeug kommen immer öfter vor. Egal ob ein Streik, das Wetter oder eine Überbuchung des Fliegers – der Ärger über eine Flugverspätung, eine Flugannullierung oder gar eine verweigerte Beförderung ist stets groß. Vor allem, wenn aufgrund der Komplikationen bei einem Flug ein weiterer Anschlussflug oder andere Anschlussfahrten verpasst werden. Vieles ist dann zu organisieren und zu koordinieren. Und diese neuen Organisationen sind meistens auch nicht kostengünstig. Schwierig, dann noch den lang ersehnten Urlaub genießen zu können.

 

Die EU-Verordnung EG 261 bestimmt, was für das Recht auf eine Abfindung erfüllt sein muss

Das Recht auf eine entsprechende Entschädigung von der Fluggesellschaft wird selten wahrgenommen. Entweder aus Mangel an Informationen darüber oder weil der Aufwand, eine Entschädigung einzuklagen, zu groß ist. Obwohl die Fluggesellschaften verpflichtet sind ihre Passagiere über ihre Rechte zu informieren, wissen die wenigsten davon, dass sie sich nicht nur mit Mahlzeiten und Getränken als Ausgleich zufriedengeben müssen. Fluggastportale wie AirHelp helfen – mit nur wenigen Klicks – dabei eine Vergütung bei der entsprechenden Fluggesellschaft einzufordern. Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung hat man schon, wenn

  • der Abflug innerhalb der EU lag;
  • der Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegt;
  • das Ziel über drei Stunden später als geplant erreicht wurde;
  • ein rechtzeitiger Check-In erfolgt ist und
  • die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt.

Bei außergewöhnlichen Umständen steht den Passagieren leider kein Recht auf eine Entschädigung zu. Mit außergewöhnlichen Umständen ist gemeint, dass die Verspätung aus höheren, nicht vorhersehbaren Komplikationen resultiert. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen und Terroranschläge, Streiks des Flughafenpersonals, medizinische Notfälle, Probleme bei der Flugsicherung, Sabotageakte und widrige Wetterverhältnisse wie Blitzeinschläge. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Fluggesellschaft immer dann für eine Entschädigung aufkommen muss, wenn die Verspätung das Resultat einer im Voraus vermeidbaren problematischen Situation ist. Nicht hingegen, wenn die Problemsituation unkalkulierbar war.

 

Die Fluggesellschaft hat Beträge zwischen 250€ bis 600€ zu erstatten

Entscheidend für den endgültigen Betrag ist vor allem die Dauer der Verspätung und die Distanz von Abflugort und Zielort. Benötigt werden neben Name und Anschrift des Passagiers die Buchungs- oder Ticketnummer des verspäteten Fluges. Damit die Fluggesellschaft den Antrag überprüfen kann, sind ebenfalls die Flugnummer, das Datum, die Uhrzeit und die Strecke des geplanten Fluges anzugeben. Bei der Uhrzeit ist darauf zu achten, dass die Informationen auf die Minute genau sind, denn wenige Minuten Unterschied können schon mehrere hundert Euro ausmachen. Besonders zu notieren ist die Ankunftszeit des verspäteten Flugzeugs, welches einen selbst weiter befördern sollte. Die Ankunftszeit von diesem Flug ist der Zeitpunkt, in dem das Flugzeug parkt und die erste Tür öffnet und nicht die, in dem das Flugzeug auf dem Rollfeld aufsetzt.

Des Weiteren sind bei der Abfindungsklage alle Belege über solche Kosten anzugeben, die während der Wartezeit für Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken entstanden sind. Sollte ein Hotel gebucht worden sein, weil die Verspätung über eine längere Zeit während der Nacht andauerte, kann ebenfalls eine Bestätigung des Hotels beigefügt werden. 

 

 

Bild: Depositphotos.com/ArturVerkhovetskiy