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Durch Aufstiegsfortbildung zur Höherqualifikation

Für das persönliche Glück spielt bei einigen Menschen die Karriere eine entscheidende Rolle. Niemand möchte einen Beruf ausüben, in dem er nicht wirklich gebraucht wird. Wer möchte schon ersetzbar sein? Mittlerweile stehen Berufstätigen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, höhere Qualifikationen in ihrem Beruf zu erwerben. Dabei nimmt die Aufstiegsfortbildung einen immer höheren Stellenwert ein.

Eine eigene Wohnung mit toller Einrichtung, ein schickes Auto und der jährliche Sommerurlaub – das Gehalt ist schnell aufgebraucht. Um sich für die Erfüllung weiterer Wünsche nicht einen Online-Kredit nehmen zu müssen, ist es gut, eine Arbeitsstelle mit ausreichend Gehalt zu haben. Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Aufstiegsfortbildung. Sie kann nicht nur für ein höheres Gehalt sorgen, sondern auch die Karriere kräftig ankurbeln.

 

Wie die richtige Weiterbildungsförderung finden?

In der heutigen Zeit gibt es unendlich viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und sich bei diesen Maßnahmen unterstützen zu lassen. Wie die richtige Weiterbildungsförderung finden ist eine Frage, die nicht vernachlässigt werden sollte. Immerhin gibt es sowohl bundes- als auch landesweite Programme. Die erste Anlaufstelle hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Getreu dem Motto „Wer rastet, der rostet“ bietet das Bundesministerium Unterstützung bei der beruflichen Fortbildung. Durch eine geeignete Aufstiegsfortbildung kann es gelingen, sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen und sich im eigenen oder in einem anderen Unternehmen eine höher qualifizierte Stelle zu sichern.

 

Die Abgrenzung zu klassischen Weiterbildungen

Da die Aufstiegsfortbildung auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut, ist es wichtig, eigene Qualifikationen und Fähigkeiten mitzubringen. Zudem erfordert diese Weiterbildung auch ein hohes Maß an Motivation. Dafür ermöglicht es die Aufstiegsfortbildung, den nächsten beruflichen Schritt in eine höhere Position zu machen. Hier muss jedoch grundsätzlich zwischen einer klassischen Weiterbildung und einer Aufstiegsfortbildung unterschieden werden. Um eine höhere berufliche Qualifikation zu erlangen, dauert diese spezielle Form des Lehrgangs bis zu drei Jahre. Grundvoraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine entsprechende Berufserfahrung. Um seinen höher qualifizierten Abschluss zu erhalten, muss eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Dadurch wird etwa die Fortbildung zum Fachwirt, Meister, Techniker oder Betriebswirt möglich.

Hintergrund von Förderungsmaßnahmen zur Aufstiegsfortbildung ist, den Teilnehmern einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Dabei kann es sich um Beförderungen im eigenen Unternehmen oder nach einem Jobwechsel bei einem anderen Arbeitgeber handeln. Darüber hinaus kann mit dieser Fortbildung zur Aufnahme eines Studiums auch eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.

 

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Fortbildung

Wer an einer solchen qualifizierten Weiterbildung teilnimmt, kann dies auch berufsbegleitend tun. Möchte man der Bildungsmaßnahme lieber die volle Aufmerksamkeit widmen, ist es wichtig, mit den Fördermöglichkeiten vertraut zu sein. Denn die Kosten hierfür liegen bei mehreren Tausend Euro. Auch wenn es sich dabei um eine Investition in die Zukunft handelt, muss dieses Geld jedoch erstmal vorhanden sein. Hier kann der Arbeitgeber eingreifen. Bringt man gute Argumente vor, ist es durchaus möglich, dass der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Kosten trägt. Darüber hinaus kommt auch ein Aufstiegs-Bafög infrage.

Um ein Aufstiegs-Bafög zu erhalten, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung einige Voraussetzungen. So muss die Fortbildung mindestens 400 Stunden dauern, aufgeteilt in mindestens 25 Wochenstunden bei einer Vollzeitfortbildung oder in mindestens 18 Stunden monatlich bei einer Teilzeitfortbildung. Der Antragsteller erhält beim Erfüllen dieser Voraussetzungen Zuschüsse sowie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

 

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