Externe Nachfolge von Unternehmen

In manchen Betrieben ist es ein Problem, eine Nachfolge aus der eigenen Familie zu finden. So gibt es manchmal keinen Erben oder aber der Lebensweg eines möglichen Aspiranten sieht etwas anderes vor. Warum auch immer – in diesen Fällen ist der Verkauf an einen Familien-Externen die einzige Option. Dazu finden sich zwei verschiedene Formen, die überwiegend zur Anwendung kommen.

 

Management-Buy-Out

Unter MBO versteht man, dass das bisherige bestehende Management das Unternehmen übernimmt. Dabei erwirbt ein Teil oder das gesamte Management einen großen Anteil des stimmberechtigten Kapitals, des Betriebes. Ausgegangen wird dabei von einem Anteil, der mindestens 25 Prozent des Anteils am Aktienkapital entspricht. Erst dann kann von einem Management-Buy-Out gesprochen werden. Die Gesamtsumme wird zudem zu einem wesentlichen Teil durch Fremdkapital aufgebracht. Der Vorteil dabei ist, dass das bestehende Management das Unternehmen bestens kennt. Im Regelfall arbeitet man schon lange zusammen. Somit hat der Unternehmer eine hohe Sicherheit, dass seine Firma in seinem Sinne weitergeführt wird.

Diese Art der Firmennachfolge hat zudem den Vorteil, dass der Übernehmer zusammen mit dem Altunternehmer noch in das Unternehmen hineinwachsen kann. Es besteht also die Möglichkeit, sich abzusprechen und einen Teil des Weges gemeinsam zu gehen. Doch auch hier bieten sich zwei Varianten an, wie die Mitarbeiter den Betrieb übernehmen können. Denn eine Option ist der teilweise oder gänzliche Verkauf und die andere die Gesellschaftsgründung durch den oder die Übernehmer.

Beim Ablauf der Nachfolge von Unternehmen, denen das MBO zugrunde liegt, hat sich folgendes in der Praxis bewährt:

Zu Beginn wird eine Neuregelung des Dienstverhältnisses vorgenommen. Dabei kann als Beispiel vereinbart werden, das ein Teil des Erfolges auf einem Verrechnungskonto gehalten wird. Damit kann dann ein späterer Unternehmenseinkauf finanziert werden. Hier gibt es noch weitere Möglichkeiten, die es individuell zu prüfen gibt. Als Stichwort ist der Nachfolgebonus zu nennen. Die Unternehmensführung ist in dieser Phase noch beim Altunternehmer.

Anschließend, wenn eine bestimmte Zeit vergangen ist, können die Mitarbeiter einen prozentualen Anteil, der ebenfalls definiert wurde, erwerben. Daraus resultiert bereits ein Mitspracherecht, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Hierbei wird dann auch ein Optionspreis festgelegt. Der Altunternehmer selbst behält eine stille Reserve und den Wert der Firma.

Die Mitarbeiter erhalten dann eine Restkaufoption. Mit dieser können sie zu einem späteren Zeitpunkt die Restbeteiligungen kaufen. Erst zu diesem Termin trägt der Mitarbeiter auch das komplette Unternehmerrisiko. Zudem ist der Kaufpreis hier schon festgelegt und der Altunternehmer bekommt eine Beteiligung am Gewinn.

 

Management-Buy-In

Bei einem MBI wird das Unternehmen nicht von dem bisherigen Management, sondern von einem externen übernommen. Oftmals findet sich diese Nachfolgeregelung bei Betrieben, in denen sich ein besonderer Führungsstil entwickelt hat. Hierdurch wurde keine zweite Führungsschicht gebildet, die nun eine MBO als Nachfolge durchführen kann. Somit ist es beim Management-Buy-In wichtig, die Koordination zu überdenken. Denn im Regelfall kommt es hier oftmals zu Interessenkonflikten im Kontext der Unternehmensführung und der Kapitaleignerstellung. 

 

 

 

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