Der Bildungsgutschein kann beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Geförderte Weiterbildungen – Tipps zum erfolgreichen Antrag eines Bildungsgutscheins

Mittlerweile ist es immer schwieriger, im einmal erlernten Beruf dauerhaft zu bestehen. Die Gründe dafür können vielfältig sein und reichen von Digitalisierung über die Verlagerung bestimmter Branchen ins Ausland bis hin zu längerer Krankheit mit erfolgloser Wiedereingliederung ins Berufsleben. Eine geförderte Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein kann in diesen Fällen ein sinnvoller Schritt sein, um wieder Fuß zu fassen. Wir zeigen, für wen der Bildungsgutschein gedacht ist und wie man seine Chancen auf eine Bewilligung erhöhen kann.

 

Mit dem Bildungsgutschein einen Neustart wagen

Der Bildungsgutschein gilt deutschlandweit als eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Arbeitslosigkeit. Um dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, kann dank der schriftlichen Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters eine Weiterbildung besucht werden. Es handelt sich also um eine Art Arbeitsförderung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik.

Betroffene bekommen mit dem Bildungsgutschein die Möglichkeit, ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Gefördert werden kann der Erwerb unterschiedlicher Grundkompetenzen, wie zum Beispiel der Umgang mit Medien. Anstatt eine komplette Umschulung durchzuführen, kann man sich über zertifizierte Kurse für viele Berufe wichtige Schlüsselqualifikationen aneignen.  Allerdings ist der Personenkreis, der einen Bildungsgutschein erhalten kann, eingeschränkt. Indem einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen, soll sichergestellt werden, dass die Weiterbildungsförderung nur bei einem tatsächlichen Bedarf stattfindet.

 

Wer kann den Bildungsgutschein erhalten?

Beantragt werden kann der Bildungsgutschein beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. Weil es sich jedoch um eine so genannte Kann-Leistung handelt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Weiterbildungsförderung.

Um den Bildungsgutschein beantragen zu können, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie sind arbeitslos (mit oder ohne Bezug von Leistungen nach SGB II oder III)
  • Sie sind arbeitssuchend
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie brauchen eine Weiterbildung für die berufliche Eingliederung
  • Sie brauchen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes

Sobald mindestens eine dieser Voraussetzungen zutrifft, kann ein Antrag auf Erhalt des Bildungsgutscheins gestellt werden. Dies muss bei einem persönlichen Gespräch beim zuständigen Berater der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters geschehen. Sofern keine der Voraussetzungen zutrifft, kann gleich vor Ort geklärt werden, ob es die Möglichkeit gibt, eine andere Form der Weiterbildungsförderung in Anspruch nehmen zu können.

 

Welche Kosten werden beim Bildungsgutschein übernommen?

Mit dem Bildungsgutschein können unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden. Welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, hängt von den Grundvoraussetzungen ab. Hierbei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Wer noch in Beschäftigung ist, hat die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildungskosten übernimmt. Für die restliche Summe kommt die Agentur für Arbeit auf.
  2. Bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit oder dann, wenn man keine finanzielle Unterstützung durch seinen Arbeitgeber erhält, deckt der Bildungsgutschein die komplette Summe der Weiterbildungskosten ab.

Der Bildungsgutschein ist für den Antragsteller also in jedem Fall kostenlos.

 

Eine Weiterbildung kann verschiedene Kosten verursachen. Dazu gehören

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für eine auswärtige Unterkunft
  • Kosten für die Kinderbetreuung

Übernommen werden nicht nur die Gebühren für den Lehrgang und die abzulegenden Prüfungen – auch die Kosten für Arbeitskleidung, Prüfstücke und Lernmittel sind förderfähig. Bei den Fahrtkosten wird in Pendelfahrten und Familienheimfahrten unterschieden. Bei Pendelfahrten handelt es sich um Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte. Pro Kilometer gibt es 20 Cent, monatlich jedoch maximal 476 Euro. Für Kunden des Jobcenters können hingegen andere Regelungen gelten. Diese sollten unbedingt vorab erfragt werden. Für Familienheimfahrten gibt es ebenfalls 20 Cent pro Kilometer. Wird ein anderes Verkehrsmittel genutzt, werden die Kosten für das zweckmäßigste Verkehrsmittel in der günstigsten Preisklasse übernommen. Hier liegt der Höchstbetrag monatlich bei 130 Euro.

Der Bildungsgutschein inkludiert außerdem eine Kostenübernahme für eine auswärtige Unterkunft. Der erstattungsfähige Betrag liegt am Tag bei 31 Euro – pro Kalendermonat gibt es maximal 340 Euro. Für die Verpflegung wird ein Betrag von täglich 18 Euro angesetzt. Pro Monat werden maximal 136 Euro gewährt.

Haben Betroffene Kinder unter 15 Jahren, gelten diese als aufsichtspflichtig. Während der Weiterbildung können deswegen zusätzlich bis zu 130 Euro für die Kinderbetreuung gewährt werden.

 

Chancen auf den Bildungsgutschein erhöhen

Die berufliche Weiterbildungsförderung über den Bildungsgutschein ist, wie eingangs erwähnt, immer eine Ermessensleistung. Es gibt also keinen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt des Bildungsgutscheins. Wer sich jedoch gut auf das Beratungsgespräch vorbereitet, kann seine Chancen erhöhen. Erfüllt man die Zugangsvoraussetzungen und schafft es gleichzeitig, seinen Berater zu überzeugen, stehen die Chancen auf die Förderung gut.

Um dem Vermittler zu zeigen, dass man sich engagiert und um Arbeit bemüht, ist die richtige Vorbereitung auf das Beratungsgespräch äußerst wichtig. Unsere Tipps können dabei helfen, den Berater für sich zu gewinnen:

  • Tipp 1: Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch sollte ebenso selbstverständlich sein wie das pünktliche Erscheinen zum Termin.
  • Tipp 2: Bringt man alle erforderlichen Unterlagen gleich zum Vermittlergespräch mit, beweist das nicht nur Engagement, sondern schafft auch die idealen Voraussetzungen, um den Antrag gleich vor Ort auszufüllen. Wichtig sind hier Informationen zum gewünschten Seminar und dem ausgesuchten Bildungsträger.
  • Tipp 3: Um die Dringlichkeit einer Weiterbildungsförderung zu verdeutlichen, sollte man auch Unterlagen zu den bisherigen Bewerbungsbemühungen mitbringen.
  • Tipp 4: Der Vermittler wird mit Sicherheit fragen, warum man gerade die ausgewählte Weiterbildung anstrebt. Für diesen Fall ist es gut, sinnvolle Antworten bereitzuhalten.
  • Tipp 5: Wie sehen die Beschäftigungschancen mit der ausgesuchten Weiterbildung aus? Kann man nachweisen, dass die Jobaussichten mit der erfolgreich absolvierten Weiterbildung besser sind, ist man seinem Ziel schon einen großen Schritt näher. Hilfreich sind zum Beispiel Stellenangebote und einschlägige Studien.
  • Tipp 6: Manchmal hilft ein Wink mit dem Zaunpfahl nicht. Möchte man einen Bildungsgutschein beantragen, sollte man dies direkt bei seinem Berater ansprechen.

Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es sein, dass der Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt wird. In diesem Fall kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dieser ebenfalls abgelehnt, empfiehlt es sich, den Bildungsgutschein zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu beantragen. Vor allem dann, wenn man den Antrag zum Ende des Jahres gestellt hat, lässt sich eine Ablehnung damit begründen, dass die Fördertöpfe bereits leer sind. Am sinnvollsten ist ein Antrag also zum Jahresbeginn. Falls es mit dem Bildungsgutschein trotzdem nicht klappt, kann man nach alternativen Förderungsmöglichkeiten Ausschau halten.