Sicherheit am Arbeitsplatz in Zeiten von Corona

Sicherheit am Arbeitsplatz in Zeiten von Corona

In den Zeiten von COVID 19 werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz benötigt. Das Risiko, sich mit dem gefährlichen Coronavirus anzustecken, ist in Deutschland allgegenwärtig – dies gilt selbstverständlich auch für den Arbeitsplatz. Im folgenden Artikel beleuchten wir das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz von allen Seiten und geben wichtige Tipps und Regeln, wie sich die Beschäftigten vor einer Corona-Infektion schützen können.

Sicherheit am Arbeitsplatz hat Priorität

Die aktuelle Corona-Situation ist nicht einfach. Überall in der Bundesrepublik kehren Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurück. In den Fertigungsstätten, Werkshallen, Büros und überall, wo gemeinsam gearbeitet wird, müssen nun die Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem COVID 19-Virus geschützt werden. Die Gefahrenlage ist klar: Das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, ist in der Bundesrepublik allgegenwärtig. Insbesondere am Arbeitsplatz ist die Gefahr sehr hoch an Corona zu erkranken. Aus diesem Grund ist es von elementarer Bedeutung, das Infektionsrisiko zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu schützen.

1. Sicherheitsabstand stets einhalten

Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen muss aktuellen medizinischen Erkenntnissen zufolge, mindestens 1,5 Meter betragen. Falls dieser Mindestabstand während der Arbeit nicht eingehalten werden kann, muss die Zahl der Beschäftigten kurzzeitig reduziert werden. Da es sich beim Sicherheitsabstand um eine neue Maßnahme handelt, sollte man die Beschäftigten stets daran erinnern, wie beispielsweise durch die Platzierung mehrerer Verbotsschilder im Betrieb. Bei seton.de erhalten Sie beispielsweise nicht nur Schilder für den Sicherheitsabstand, sondern auch eine Vielzahl anderer Verbots- und Sicherheitsschildern für den Einsatz am Arbeitsplatz.

2. Pausen sollten zeitlich versetzt abgehalten werden

Durch versetzte Pausen kann man gewährleisten, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Beschäftigten auch während der Pausenzeiten eingehalten wird.

3. Zusammentreffen mehrerer Beschäftigten vermeiden

Zu Beginn und Ende der Arbeitszeit muss durch die entsprechenden technischen Maßnahmen verhindert werden, dass mehrere Beschäftigte auf einem kleinen Raum zusammenkommen. Dies ist beispielsweise bei Öffnung von Schranken, Warteschlangen und Ähnlichem der Fall.

4. Reinigungsplan für Betriebsmittel und Arbeitsflächen entwickeln

Der COVID 19-Virus kann auf Flächen eine ganze Weile überleben. Aus diesem Grund sollten regelmäßige Reinigungen und Desinfektionen von Arbeits- und Betriebsmitteln, Arbeitsflächen sowie Oberflächen in Sozialräumen und Kantinen durchgeführt werden. Dazu müssen für alle zu reinigenden Bereiche detaillierte Desinfektions- und Reinigungspläne ausgearbeitet werden. Im Idealfall sollte eine gründliche Reinigung zweimal täglich durchgeführt werden.

5. Regelmäßiges Waschen oder Desinfizieren von Händen

Den Beschäftigten sollte man während der Arbeitszeit mehrere kürzere Pausen gewähren, um sich die Hände in regelmäßigen Intervallen gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Dazu muss der Arbeitgeber ebenfalls Wasser, Seife, Desinfektionsmittel, saubere Einmalhandtücher (Papier oder Stoff) in ausreichender Menge sowie einen Müllbehälter bereitstellen.

6. Tragen von Mundschutz oder Schutzausrüstung

Ob neben den bereits im obigen Absatz angesprochenen organisatorischen Maßnahmen auch weitere Vorkehrungen getroffen werden müssen, wie beispielsweise Mundschutz oder Schutzkleidung erforderlich sind, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Bildquelle: depositphotos.com/AlessandroBiascioli