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Start-Up-Gründer: Die kurz- und langfristige Absicherung ist besonders wichtig

Mit dem eigenen Start-Up ist der Weg in die Selbständigkeit geebnet. Doch es gibt keine Garantie für Gründer, dass das Start-Up tatsächlich über lange Zeit Erfolge verzeichnen und den eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Insbesondere in solch einem dynamischen Marktumfeld spielt die private und berufliche Absicherung eine große Rolle, schon allein deshalb, weil bei Selbständigen nicht die Versicherungen und Vorsorgen greifen, welche Arbeitnehmer automatisch durch ihre Anstellung und den Arbeitgeber erhalten. Auf diese Risiken individuell einzugehen, sichert den Gründer für die Zukunft ab.

Krankenversicherung: In Deutschland eine Pflichtversicherung

Mit Hinblick auf die Krankenversicherung stehen Gründer vor einer wichtigen Entscheidung: Erfolgt die Versicherung durch private oder gesetzliche Krankenkassen? Beide haben Vor- und Nachteile, die individuelle Situation und vor allem der eigene Verdienst spielen eine große Rolle.

Insbesondere am Anfang der Gründung kann die gesetzliche Versicherung Vorteile haben. Sie bemisst sich, bis zu einer Höchstgrenze, prozentual am Einkommen. Wer also weniger verdient, muss auch weniger einzahlen, erhält aber den gleichen Schutz wie Personen, die höhere Beträge zahlen. Für alle, die mehr verdienen, wird die gesetzliche Krankenkasse aufgrund der prozentualen Berechnung zum Problem. Die private Krankenvorsorge arbeitet mit Fixbeträgen (und oftmals einem Selbstbehalt). Weil der Fixbetrag nicht einkommensabhängig ist, wird die PKV vor allem in jungen Jahren wesentlich günstiger.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten: Obwohl seriöse PKV-Modelle mittlerweile auch für die Zukunft und höhere Beträge im Alter vorsorgen, um den Anstieg der Preise zu dämpfen, wird diese im Alter zwangsweise steigen. Läuft die Selbständigkeit dann nicht mehr gut, ist es nicht so einfach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Möglich wäre das nur über einen Umweg, indem der ehemalige Gründer beispielsweise seine Selbständigkeit aufgibt und sich wieder in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung begibt. Steuerlich absetzen lassen sich beide: Aber nur bis zu einem Höchstbetrag von etwa 2.400 Euro. Dieser wird durch beide Alternativen relativ einfach erreicht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung als weiteres Muss bei Selbständigen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar wichtig, aber keine Pflichtversicherung. Sie sichert ab, wenn der Gründer nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Die staatliche Versorgung, sollte es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen, greift bei Gründern nicht. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich für Gründer aber weitere Probleme. Wer eine zumindest moderate Rente von dieser erhalten möchte, muss mitunter mit hohen Beiträgen rechnen. Diese Beiträge bemessen sich an verschiedenen Kriterien, beispielsweise der bisherigen Krankengeschichte, aber auch an dem Beruf selber. Sogenannte „Risikogruppen“ treiben die Beiträge weiter in die Höhe. Das sind beispielsweise Personen, die täglich körperlich arbeiten oder mit gefährlichen Maschinen hantieren. Bürojobs sind mitunter ebenfalls als Risikogruppe klassifiziert. Vor allem Personen die kreativ arbeiten, weisen statistisch ein wesentlich höheres Burnout-Risiko auf, was bei der BU berücksichtigt wird.

Weil die staatlich angesetzte Höchstgrenze für Vorsorgeversicherungen oft schon allein durch die Krankenversicherung erreicht wird, muss die BU zudem effektiv „aus eigener Tasche“ gezahlt werden.

Ein Tipp: Wer möglichst frühzeitig in die BU eintritt, kann seine Beiträge etwas reduzieren. Generell gilt die Faustregel: Je später die BU abgeschlossen wird, desto höher auch die Beiträge. Weiterhin muss diese immer explizit auf die Person und seine Tätigkeit ausgerichtet werden. Alle Gesundheitsfragen und solche zur beruflichen Tätigkeit sind wahrheitsgemäß zu beantworten, anderenfalls kann das später, ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, zu einer bösen Überraschung führen.

Ebenfalls wichtig: Die BU sollte keine abstrakte Verweisbarkeit aufweisen. Anderenfalls könnte der Versicherer den Versicherten „zwingen“ eine andere Tätigkeit aufzunehmen – und wenn das „nur“ die Nachtschicht in einem Parkhaus ist.

 

An der privaten Altersvorsorge führt kein Weg vorbei

Selbständige Gründer sind nicht länger an die gesetzliche Rente gekoppelt, müssen folglich in diese auch nicht einzahlen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber: Wer sein ganzes Leben lang selbständig arbeitet, bekommt im Alter bestenfalls eine Grundsicherung, die sicherlich nicht für einen angenehmen Ruhestand ausreicht. Speziell bei der privaten Altersvorsorge haben Selbständige eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten. Modelle wie die Riester-Rente sind für Gründer uninteressant, bestenfalls kommt die Rürup-Rente in Frage. Beide werden von Experten jedoch regelmäßig stark kritisiert. Alternativen dazu sind andere Wege der privaten Vorsorge, angefangen bei Rentenfonds, der privaten Rentenversicherung oder Investitionen in Immobilien. Letztere erfreuen sich in den vergangenen Jahren, aufgrund des Wohnnotstands und der dauerhaft niedrigen Zinsen, immer größerer Beliebtheit. Eine Wohneinheit allein wird für eine Altersvorsorge zudem nicht ausreichen.

Gründer sollten gewillt sein in ihre Altersversorgung zu investieren: Angefangen bei einer individuellen Beratung durch einen Experten. Die steuerliche Absetzbarkeit kann die effektiv dafür aufgewendeten Kosten reduzieren. Seinen Steuerberater mit Hinblick darauf ebenfalls zu konsultieren, ist also unbedingt anzuraten. Wie bei jedem Investitionsplan, sollte auch die Altersvorsorge „gestreut“ werden. Empfehlenswert ist generell immer, wenn sie sich aus mindestens zwei Säulen zusammensetzt, denn mit der gesetzlichen Rente wird wenn überhaupt nur minimal kalkuliert. Ein geschulter Berater wird Gründer entsprechend des gewünschten Renteneintrittsalters, des individuellen Einkommens und der jeweiligen Lebenssituation beraten und einen Plan zur Altersvorsorge ausarbeiten.

 

Fazit: Versicherungen geben Gründern eine wichtige Absicherung für den Ernstfall

Besonders junge Gründer stehen Versicherungen skeptisch gegenüber. Die Krankenversicherung ist Pflicht und wird häufig genutzt, vor allem auf die BU und eine Altersvorsorge wird oftmals aber verzichtet. Überraschend ist das nicht zwingend, denn beide Varianten sind für junge Gründer mit moderatem Einkommen sehr kostspielig, zumal die vom Gesetzgeber festgesetzten Höchstgrenzen zur steuerlichen Absetzbarkeit viel zu niedrig ausfallen. Dennoch ist es elementar, zumindest die drei eben genannten Absicherungen abzuschließen. Dazu gesellen sich natürlich noch zahlreiche betriebliche Policen, wie beispielsweise der Rechtsschutz, eine D&O-Police für GmbH-Gründer, die Betriebshaftpflicht- und eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Deren Notwendigkeit und Aufbau sind zwangsweise stark an die berufliche Tätigkeit gekoppelt.

 

Bild: .shock/depositphotos