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GKV-Vergütung 2027: Was Physiopraxen jetzt tun können, um wirtschaftlich stabil zu bleiben

Ein Expertenbeitrag von Robin Nürnberg

5 Min.

22.10.2026

Die Termine sind vergeben, das Team arbeitet auf Hochtouren, und trotzdem bleibt am Monatsende wenig übrig. Eine wochenlange Warteliste und ein voller Behandlungsplan sagt zunächst etwas über die Nachfrage aus. Ob eine Physiopraxis wirtschaftlich stabil ist, zeigt sich erst beim Blick auf Kosten, verfügbare Arbeitszeit und eingegangene Zahlungen. Die Änderungen bei der GKV-Vergütung für 2027 geben Praxisinhabern Anlass, diese Zusammenhänge genauer zu prüfen. 

Im Alltag fehlt dafür oft die Zeit. Wer selbst behandelt, Mitarbeiter führt und die Organisation zusammenhält, beschäftigt sich mit wirtschaftlichen Fragen häufig erst bei einer größeren Rechnung oder einem Personalausfall. Dabei beginnt Stabilität mit einer nüchternen Frage: Wie viel Spielraum hat die Praxis, wenn die nächsten Monate anders verlaufen als geplant?

Was sich bei der Vergütung verändert

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist grundsätzlich seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Für Heilmittelpreise verweist § 125 Absatz 3 SGB V wieder auf die Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V. Damit wird der Spielraum für Vergütungsvereinbarungen grundsätzlich an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen gekoppelt. 

Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die ermittelte Veränderungsrate jeweils um einen Prozentpunkt vermindert.
Das bedeutet keine pauschale Kürzung bestehender Physiotherapiepreise. Auch sinkt dadurch nicht der Gewinn jeder Praxis um einen festgelegten Betrag. Die Regel begrenzt den Spielraum für künftige Vergütungssteigerungen. Die tatsächlichen Preise ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner beziehungsweise einem Schiedsverfahren. Dabei sind weiterhin Personal-, Sach- und laufende Praxiskosten zu berücksichtigen.
Für den einzelnen Betrieb kann dennoch Druck entstehen: Steigen seine Kosten stärker als seine Erlöse, bleibt weniger übrig. Wie deutlich sich das auswirkt, hängt etwa vom Anteil der GKV-Leistungen und den tatsächlich vereinbarten Preisen ab. Schlagworte wie »Kürzungen 2027« helfen bei der eigenen Planung deshalb weniger als eine Rechnung mit den Zahlen der Praxis.

Warum Auslastung allein nicht genügt

Ein sinnvoller Ausgangspunkt ist die Trennung der Erlöse nach Leistungsbereichen. Wie viel entfällt auf GKV-Behandlungen, wie viel auf Privat- und Selbstzahlerleistungen? Welche Einnahmen stammen aus Kursen oder anderen Angeboten? Auf der Kostenseite gehören neben Gehältern auch Arbeitgeberbeiträge, Miete, Software und die übrigen laufenden Ausgaben in die Übersicht.
Ebenso wichtig ist die Arbeitszeit hinter dem Umsatz. Zur Leistung gehören auch Vorbereitung, Dokumentation und Rückfragen. Ein Angebot kann gut bezahlt erscheinen und nach Einrechnung dieser Tätigkeiten wenig zum Ergebnis beitragen. Je Leistungsbereich lässt sich zunächst prüfen, welcher Betrag nach den direkt zuzuordnenden Kosten bleibt und welchen Anteil der gemeinsamen Praxiskosten er tragen muss. 

Die eigene Arbeitszeit verdient besondere Aufmerksamkeit. Bei selbstständig tätigen Inhabern bildet der ausgewiesene Gewinn nicht automatisch ab, was eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit kosten würde. Eine Praxis, die nur durch dauerhafte Mehrarbeit des Inhabers auskommt, hat wenig Reserve für Krankheit oder Urlaub und ist langfristig nicht tragfähig.
Gewinn und Zahlungsfähigkeit sind außerdem zwei verschiedene Fragen. Offene Forderungen bezahlen weder Gehälter noch Miete. Eine rollierende Übersicht über die erwarteten Ein- und Auszahlungen der nächsten drei Monate zeigt, wann Engpässe drohen. Dabei lohnt eine Gegenprobe: Was passiert, wenn eine Zahlung später kommt oder vorübergehend Behandlungskapazität ausfällt?

Spielraum schaffen, ohne die Versorgung zu schwächen

Die erste Stellschraube liegt oft im vorhandenen Betrieb. Wiederkehrende Abläufe lassen sich dokumentieren, Zuständigkeiten klären und Abrechnungsfehler früher erkennen. Wenn Mitarbeitende Informationen selbst finden und innerhalb klarer Grenzen entscheiden können, muss weniger Arbeit beim Inhaber landen. Auch Softwareverträge und andere laufende Ausgaben verdienen eine Prüfung auf ihren tatsächlichen Nutzen.
Eine weitere Möglichkeit ist eine breitere Erlösbasis. Fachlich passende Präventionsangebote, Selbstzahlerleistungen oder ergänzende digitale Trainingsbegleitung können infrage kommen und sind im Rahmen der Aufklärungspflicht nach Paragraph 630c BGB im Grunde Pflicht sie beim Patienten anzusprechen. Sie brauchen einen erkennbaren Bedarf, klare Leistungsgrenzen und eine nachvollziehbare Kalkulation. Zu berücksichtigen sind auch Betreuung, Rückfragen, Technik und Verwaltung. Ein höherer Paketpreis allein macht aus einer zusätzlichen Leistung noch kein tragfähiges Angebot.

Die Entscheidung der Patienten muss freiwillig bleiben. Leistungen der gesetzlichen Versorgung und zusätzliche Angebote sind verständlich voneinander zu trennen; Kosten werden vorab transparent erklärt. Vor der Einführung sind die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen insbesondere im Bezug auf Umsatz- und Gewerbesteuer zu prüfen. Ob eine digitale Begleitung geeignet ist, entscheidet sich an der fachlichen Aufgabe und den Möglichkeiten der jeweiligen Patienten. 

Ein schneller begrenzter Test ist oft aussagekräftiger als ein umfassender Umbau oder eine lange Planung. Die Praxis kann Aufwand und Nachfrage beobachten und anschließend entscheiden, ob sie das Angebot weiterführt. Parallel braucht es feste Zeit für die Unternehmensführung, damit Zahlen und Abläufe regelmäßig überprüft werden.

Wirtschaftliche Stabilität zeigt sich daran, ob eine Praxis laufende Verpflichtungen erfüllen, Ausfälle abfedern und notwendige Veränderungen finanzieren kann. Der Behandlungsplan zeigt, wie viel Arbeit ansteht. Erst die wirtschaftliche Übersicht über Marge und Gewinn zeigt, ob diese Arbeit der Praxis ausreichend Spielraum lässt.

Robin Nürnberg ist dreifacher Autor, Physiotherapeut und 3-fach TÜV Rheinland zertifiziert. Gemeinsam mit Felix Brandt berät er über 230 Physiopraxen, wie sie aus der »Zeit-Gegen-Geld-Falle« ausbrechen und sich ein kassenunabhängiges zweites Standbein aufbauen können.

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