Was gilt es bei einem Firmenverkauf zu beachten?

Was gilt es bei einem Firmenverkauf zu beachten?

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Es gibt viele Gründe, die dazu führen, dass ein Unternehmer beschließt, seine Firma zu verkaufen. Allerdings muss der Verkauf akribisch und sehr genau geplant sein, denn es existieren eine Vielzahl von Schwierigkeiten, die auftreten könnten.

Die Entscheidung das Unternehmen zu verkaufen

Die wichtigste Frage ist natürlich, wann eine Firma genau verkauft werden soll. In der Praxis wird es einen Auslöser geben, sei es der eigene Ruhestand, eine Krankheit, Überschuldung, geänderte Wettbewerbssituation oder die schlichte Übergabe an die eigenen Kinder. Der rechtssicherer Firmenverkauf kommt auch auf die Ausgangslage an. Denn es macht einen Unterschied, ob die Firma innerhalb der Familie „vererbt“ wird oder aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten abgestoßen werden muss. Um möglichst viele Fragen und rechtlich relevantes zu erfassen, gehen wir im Folgenden von einem Verkauf an eine unbekannte Person oder andere Firma aus.

Das eigene Unternehmen bewerten

Die erste Falle kann meist eine Art Selbstüberschätzung werden, denn den Wert eines Unternehmens festzulegen ist nicht sehr einfach. Am besten zieht man Experten im Bereich des Firmenverkaufes hinzu, der eine entsprechende Analyse erstellt. Sollten dafür die Mittel nicht ausreichen, kann sich Unternehmer an folgende Fragen orientieren:

  • Wie lange existiert das Unternehmen schon?
  • Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt?
  • Wie viele Kunden hat das Unternehmen?
  • Welche Branche ist relevant?
  • Wie sieht das Umsatzvolumen der größten Kunden aus?
  • Wie hoch ist die Kundenbindung zum Inhaber/Geschäftsführer?
  • Sind Investitionen und Modernisierungen notwendig?
  • Ist das Unternehmen unabhängig von Krisen oder eher Krisenverlierer?
  • Gibt es saisonalen Schwankungen?
  • Wie setzen sich die Einkünfte zusammen? Eher Projektbezogen oder beispielsweise durch einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit?
  • Wie hoch waren die letzten Jahresumsätze und Jahresgewinne?
  • Gibt es Patente, Lizenzen oder ähnliches?

Diese Fragen sollen nur eine Idee davon geben, wovon der Verkaufspreis abhängen kann.

Unternehmenswert festlegen

Nachdem alle Parameter zusammengetragen wurden, sollte der Unternehmer einen objektiv gehaltenen Wert festlegen. Hierbei helfen Recherchen auf bekannten Unternehmensbörsen, Nachfrage bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel der IHK) oder auch bei Geschäftspartner, Familie und Freunde. Je mehr Menschen ihr eigenes Feedback zum Unternehmenswert abgeben, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein realistischer Preis festgelegt wird.

Optimal ist die Zusammenstellung einer Verkaufsmappe. Diese enthält die oben gelisteten Fragen in ausformulierter und beantworteter Form, Bilanzen, Verträge und was sonst noch relevant erscheint. Weiterhin werden in der Praxis bestimmte Verfahren durchgeführt, um den Wert zu ermitteln: Über den Ertragswert, sofern Grundstücke, Immobilien und so weiter vorhanden sind. Dieser Wert zielt auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit ab.

Es kann auch das Ebit-Verfahren angewandt werden. Dafür benötigt der Unternehmer den letzten Jahresgewinn und einen sogenannten Multiplikator. Diesen findet man für jede Branche. Wenn der Jahresgewinn Beispielweise 821.000 Euro betragen hat und der Multiplikator der Branche auf 4 steht, läge der Unternehmenswert nach diesem Verfahren bei 3.284.000 Euro.

Wo und wie kann ein Unternehmen verkauft werden

Sollte der Unternehmer selbst verkaufen wollen, also ohne Unternehmensberater hinzuzuziehen, wendet man sich am besten an die Kammer im eigenen Bezirk. Diese hält meist Kontaktdaten zu Investoren und Käufern vor. Aber auch das klassische Netzwerken auf Unternehmertreffen, Anzeigen schalten oder die digitale Welt mit den soziale Medien bieten sich an.

Im Internet finden sich zudem viele Projekt- und Unternehmensbörsen. Als Beispiel sei die Deutsche Unternehmerbörse erwähnt oder auch der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.

Probleme bei einem Firmenverkauf

Häufig kommen potenzielle Käufer und Firmeninhaber bei den Preisvorstellungen nicht auf einen Nenner, bei einer guten und objektiven Bewertung sollte aber nicht auf Zwang ein niedrigerer Preis akzeptiert werden, außer es handelt sich beispielsweise um einen Notverkauf.

Je nach Rechtsform sind auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Genannt sei hier das GmbH-Gesetz. Formmängel führen zu nichtigen Vereinbarungen, daher sollte der Unternehmer auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, alleine schon um die entsprechenden Verträge vorzubereiten.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Wenn das Unternehmen verkauft werden soll, müssen die Mitarbeiter frühzeitig ins Boot geholt werden. Natürlich besteht keine rechtliche Verpflichtung alles eng mit den Arbeitnehmern abzustimmen, aber es gehört zum guten Ton. Und außerdem könnte das kaufende Unternehmen Probleme bekommen, wenn Uneinigkeiten entstehen – denn ein Arbeitsverhältnis geht immer auch auf den neuen Inhaber über, ob er das möchte oder nicht (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB).

Bild: Depositphotos / Feverpitch