Viele Verbraucher nutzen Kreditkarten für Online-Einkäufe. Der Grund ist in vielen Fällen die unkomplizierte Durchführung von Zahlungen und Buchungen. Doch Kartennummer, Prüfnummer und Ablaufdatum reichen seit September dieses Jahres nicht mehr aus, um im Internet per Kreditkarte zu zahlen. Grund für die Änderung ist das hohe Sicherheitsrisiko, das bislang beim Zahlen mit Kreditkarte bestand. Hacker und andere Kriminelle konnten mit vergleichsweise wenig Aufwand sensible Kartendaten abgreifen und nutzen. Was hat sich nun geändert?
Was hat sich für Verbraucher und Händler geändert?
Seit dem 14. September ist die EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) in Kraft. Mit einer sogenannten „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ soll seitdem für mehr Sicherheit beim Zahlen mit Kreditkarten gesorgt werden. Zusätzlich zu den bisherigen Sicherheitsmerkmalen müssen sich Verbraucher bei diesem Verfahren mit einem weiteren Sicherheitsmerkmal identifizieren. Mit dieser zusätzlichen Authentifizierung wird es Hackern und Kriminellen nahezu unmöglich sensible Daten zu erbeuten. Sofern die Möglichkeit besteht, dieses Verfahren zu nutzen, sollen Verbraucher es auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Bei der „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ kommt das sogenannte 3D-Secure-Verfahren zur Anwendung. Dieser Service ist in Deutschland zwar schon seit einigen Jahren bekannt, wird aber erst jetzt im Zuge der neuen Richtlinie PSD2 verpflichtend für alle Bankkunden und Händler innerhalb der EU. Verbraucher müssen sich zu diesem Zweck auf der Internetseite der jeweiligen Bank für das 3D-Secure-Verfahren registrieren. Identifizieren kann der Kunde sich anschließend auf unterschiedliche Arten. Entweder er erhält eine einmal gültige Transaktionsnummer oder kann sich per Finger-Scann oder Gesichtserkennung identifizieren. Kunden von Banken, die bereits Daueraufträge oder Überweisungen beim Online-Banking anwenden, dürften dieses Verfahren bereits kennen. Zwar ist die neue EU-Richtlinie verpflichtend für alle Banken, dennoch haben einige Geldinstitute entsprechende Maßnahmen noch nicht umgesetzt.
Zusätzliches Maß an Sicherheit
Prinzipiell ist das Zahlen mit Kreditkarte im Netz durch das neue Verfahren nicht viel komplizierter aber wesentlich sicherer geworden. Verbraucher sollten dieses Verfahren in jedem Fall nutzen, sofern es ihnen möglich ist.
Abseits von regulären Kreditkarten gibt es allerdings auch weitere Möglichkeiten unkompliziert im Netz zu bezahlen. Mittlerweile gibt es innovative Konzepte von Unternehmen, die beispielsweise virtuelle Kreditkarten ausgeben, die vom Nutzer mit Guthaben aufgeladen werden, bevor sie für Online-Zahlungen benutzt werden können. Diese Karten bestehen nur aus einer Nummer und liegen nicht in physischer Form vor. Dieses Prinzip ist soweit von Prepaidkarten bekannt. Neuerdings lässt sich das Guthaben auch per Kredit aufladen. So lassen sich Online-Käufe mit einem Minikredit statt auf Rechnung bezahlen, ohne eine echte Kreditkarte zu besitzen.
Wer diese virtuellen Karten nutzt, profitiert von allen Vorteilen einer echten Kreditkarte. Die Ware kann nach bezahlen direkt versendet werden, umständliche Überweisungen oder langes Warten auf den Erhalt der Wahre gehören der Vergangenheit an.
Ob man nun eine echte Kreditkarte oder eine virtuelle zum Zahlen im Internet benutzt kommt immer auf die individuelle Situation an. Bei regelmäßigen Online-Einkäufen kann sich eine echte Kreditkarte durchaus lohnen. Wer hingegen nur gelegentlich oder selten mit Kreditkarte zahlen will, kann sich die mitunter teuren Gebühren einer echten Kreditkarte sparen und bei Bedarf auf eine virtuelle Kreditkarte zurückgreifen.
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