Der Beruf des Innenarchitekts ist interessant und führt den Fachmann an unterschiedlichste Orte. Es ist nicht nur eine Mischung aus statischen Elementen, sondern birgt ebenso einen kreativen Zweig. Doch wie wird man eigentlich Innenarchitekt und gründet danach sein eigenes Unternehmen?
Das Studium zum Innenarchitekt
Um das Studium zum Innenarchitekt zu beginnen, ist zunächst der Abschluss eines erfolgreichen Abiturs, oder aber der Fachhochschulreife erforderlich. Einige Hochschulen oder Kunstakademien verlangen außerdem den Nachweis über ein entsprechendes Praktikum. Bis zum Masterabschluss folgen meist insgesamt zehn bis zwölf Semester, wovon der Bachelor alleine sechs bis acht umfasst. Das Studium kann innerhalb Deutschlands an insgesamt 16 Hochschulen, Fachhochschulen und Kunstakademien abgelegt werden.
Die typischen Lehrinhalte eines Studiums zur Innenarchitektur umfasst Fächer, die sich mit folgenden Bereichen beschäftigen:
- Entwerfen
- Darstellung
- Gestaltung
- Konstruktion
- Werkstofflehre
- Kunstgeschichte
- Planungsmethodik
- Technischer Aufbau
- Bauablauf
- Baurecht
Nach der Theorie folgt für gewöhnlich ein praktischer Teil, der noch einmal etwa zwei Jahre umfasst. Erst nach der Absolvierung ist ein Antrag auf Eintragung in der Architektenkammer möglich. Jedes Bundesland hat seine eigene. Nur bei einer Eintragung darf der Studierte sich auch als „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt bezeichnen, da die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Der Standort eines Architekturbüros ist in den meisten Fällen unerheblich, da Architekten in der Regel keinerlei Laufkundschaft haben. „Daher ist auch die Einrichtung eines Büros eher zweitrangig und unwichtig.“, so die Redakteure von EINRICHTUNGSRADAR.
Auswirkungen bei fehlender Eintragung
Die Eintragung in der Architektenkammer ist für den Studierten freiwillig. Dennoch ist die Überlegung, sich eintragen zu lassen, durchaus sinnvoll. Denn fehlt sie, hat dies auch im Berufsleben Auswirkungen. Der Betroffene darf bei fehlender Eintragung beispielsweise keinerlei Baugenehmigungen beantragen. Er ist nicht „bauvorlageberechtigt“, was die Zusammenarbeit mit Kunden erschwert, ein Vorhaben zeitlich stark verzögern kann und höhere Kosten verursacht. Daher greifen viele Auftraggeber ausschließlich zu Innenarchitekten mit Eintrag.
Ob seitens der Architektenkammer überhaupt eine Aufnahme erfolgt, hängt ein wenig mit der Zusammenstellung der Studiengänge zusammen. Je nachdem, wie diese kombiniert wurden, ist keine Aufnahme möglich. Es ist daher immer empfehlenswert, sich als Student vorher zu überlegen, was man mit dem Studium erreichen möchte und die Studiengänge entsprechend darauf abzustimmen.
Das Vorhaben Architekturbüro – Voraussetzungen und Durchführung
Innenarchitekten sind in der Regel am erfolgreichsten, wenn sie ihr eigenes Architekturbüro gründen. Der Weg in die Selbständigkeit ist jedoch nicht so einfach. Wichtig ist, dass ein erfolgreiches Studium absolviert wurde und der Betroffene die eine oder andere Pflichtfortbildung der Berufsordnung hinter sich bringt.
Innenarchitekten haben die Möglichkeit, unterschiedliche Rechtsformen für ihr Unternehmen zu wählen. Für gewöhnlich sind es Einzelunternehmen, PartG, oder aber GmbHs. Eine freiberufliche als auch gewerbliche Umsetzung ist ebenfalls möglich. Die Gründung von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), oder AG macht nur dann Sinn, wenn bereits ein großes Eigenkapital von mindestens 25.000 (GmbH), oder 50.000 Euro (AG) vorhanden ist.
Abschließend ist die Meldung bei folgenden Stellen erforderlich:
- Handelsregister
- Gewerbeamt (als Gewerbetreibender)
- Finanzamt
Damit sind sämtliche Grundsteine für ein erfolgreiches Unternehmen gelegt. Danach fehlt nur noch das entsprechende Marketing und ein Kundenstamm, den man sich mit der Zeit aufbaut.
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