Bei außergewöhnlichen Umständen steht den Passagieren leider kein Recht auf eine Entschädigung zu. Mit außergewöhnlichen Umständen ist gemeint, dass die Verspätung aus höheren, nicht vorhersehbaren Komplikationen resultiert. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen und Terroranschläge, Streiks des Flughafenpersonals, medizinische Notfälle, Probleme bei der Flugsicherung, Sabotageakte und widrige Wetterverhältnisse wie Blitzeinschläge. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Fluggesellschaft immer dann für eine Entschädigung aufkommen muss, wenn die Verspätung das Resultat einer im Voraus vermeidbaren problematischen Situation ist. Nicht hingegen, wenn die Problemsituation unkalkulierbar war.
Entscheidend für den endgültigen Betrag ist vor allem die Dauer der Verspätung und die Distanz von Abflugort und Zielort. Benötigt werden neben Name und Anschrift des Passagiers die Buchungs- oder Ticketnummer des verspäteten Fluges. Damit die Fluggesellschaft den Antrag überprüfen kann, sind ebenfalls die Flugnummer, das Datum, die Uhrzeit und die Strecke des geplanten Fluges anzugeben. Bei der Uhrzeit ist darauf zu achten, dass die Informationen auf die Minute genau sind, denn wenige Minuten Unterschied können schon mehrere hundert Euro ausmachen. Besonders zu notieren ist die Ankunftszeit des verspäteten Flugzeugs, welches einen selbst weiter befördern sollte. Die Ankunftszeit von diesem Flug ist der Zeitpunkt, in dem das Flugzeug parkt und die erste Tür öffnet und nicht die, in dem das Flugzeug auf dem Rollfeld aufsetzt.
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