Die im Browser gesetzten Cookies sind in vielen Fällen, etwa für die Darstellung einer Webseite zwingend notwendig. Darüber hinaus gibt es weitere Cookie Kategorien, die etwa bestimmte Funktionen ermöglichen oder auch Rückschlüsse auf das Browserverhalten eines Nutzers zu schließen. Um die Rechte von Internetnutzern zu stärken wurde die Europäische Datenschutzgrundverordnung erlassen und im Zuge dessen unter anderem auch der Umgang mit Cookies verschärft. Webseitenbetreiber müssen seitdem wesentlich strengere Vorgaben beachten, und Nutzer umfänglich über den Einsatz von Cookies aufzuklären. Zudem muss er seine Zustimmung für die Nutzung von Cookies geben. Was sollte man dabei beachten?
Essenzielle Cookies sind solche, die für den technischen betrieb der Seite unbedingt notwendig sind. Darunter fallen etwa solche die es ermöglichen, dass Kontaktformulare bereitgestellt werden können oder die Seite auf unterschiedlichen Endgeräten optimal dargestellt werden kann.
Funktions-Cookies ermöglichen es beispielsweise die Navigation und Performance der Seite zu verbessern oder bestimmte Funktionen wie Spracheinstellungen mit dieser Art von Cookies gespeichert werden.
Mit Leistungs-Cookies lassen sich Informationen über die Nutzungsweise des Webseitenbesuchers sammeln. Diese nicht personenbezogenen Daten umfassen etwa, welche Inhalte der Seite sich der Nutzer bevorzugt ansieht, um ihm so bevorzugte Themen vorzuschlagen.
Cookies von Drittanbietern, etwa Social-Media Plugins ermöglichen es Inhalte von Sozialen Netzwerken zusätzlich in der Seite zu integrieren. Zudem können so auch Kommentarfunktionen oder der berühmte gefällt mir Button auf der Seite genutzt werden. Werbecookies fallen ebenfalls unter diese Kategorie.
Super-Cookies werden in die http-Kopfzeile eingefügt und ermöglichen es so ganz gezielt Informationen zum Klickverhalten oder Browserverlauf des Nutzers zu sammeln.
Mit den sogenannten Zombie-Cookies werden weitere Markierungen im Browser gespeichert. Somit wird es möglich, noch mehr Rückschlüsse über das Browserverhalten des einzelnen Nutzers zu schließen. Der sprichwörtliche virtuelle Fingerabdruck eines Internetnutzers lässt sich mit Zombie-Cookies sehr präzise erstellen.
Webseitenbesucher müssen über den Einsatz und Umfang von Cookies informiert werden. Dies erfolgt über einen sogenannten Cookie-Banner, indem die wesentlichen Informationen festgehalten sind. Worauf sollte man also bei der Erstellung des Cookie-Banners unbedingt achten, damit dieser auch rechtskonform ist?
Wer sich an diese Punkte hält, kann relativ einfach einen datenschutzkonformen Cookie-Banner für seine Webseite erstellen. Wichtig ist, dass er vollständig ist und die Datenschutzerklärung der Webseite um die Informationen des Banners vervollständigt wird. Webseitenbetreiber, die die Anforderungen an den Cookie-Banner nicht erfüllen, müssen mit Abmahnungen und teils hohen Geldbußen rechnen.
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