Zahlreiche TV-Köche haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Beruf des Kochs wieder prominent und populär wurde. Doch der Weg zum erfolgreichen Star- oder gar Sternekoch ist lang und beginnt, wie in vielen anderen Berufen auch, mit einer fundierten Ausbildung. Die Ausbildung zum Koch ist dual gestaltet und erstreckt sich über drei Jahre. Während in der Berufsschule Theoriewissen zu Lebensmitteln und Zubereitungsarten vermittelt wird, lernen die angehenden Köche in den Betrieben die praktischen Handgriffe.
Ist die Ausbildung zum Koch abgeschlossen, bieten sich natürlich ganz unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Die meisten Köche wechseln als Jungkoch in ein Restaurant. Es gibt aber auch Köche, die beispielsweise auf Kreuzfahrtschiffen oder in Kantinen arbeiten. Grundsätzlich ist es nach der Ausbildung empfehlenswert, Erfahrungen in verschiedenen Betrieben zu sammeln. Das bietet den Vorteil, dass unterschiedliche Zubereitungsarten kennengelernt werden.
Wer wirklich als Starkoch bekannt werden möchte, sollte mit der Zeit seinen ganz eigenen Kochstil entwickeln. Kochen ist prinzipiell eine vergängliche Kunst, die sich immer wieder neu erfindet und natürlich auch von diversen Trends geprägt wird.
Grundsätzlich gelten Sterneköche als echte Spitzenköche, die sich von der normalen Gastronomie absetzen. Dabei können sie nicht nur mit dem Geschmack ihrer Speisen begeistern. Sie schaffen es prinzipiell auch die Gerichte kreativ und außergewöhnlich anzurichten, sodass bereits der Blick auf den Teller Lust auf mehr macht. Die verschiedenen geschmacklichen Komponenten werden darüber hinaus von ihm geschickt kombiniert.
Sterneköche müssen ihr hohes Niveau zudem halten. So fordern die Prüfer, die den Michelin Stern vergeben, dass die Köche über längere Zeit hinweg ihr hohes Niveau halten können. Wenn ein Starkoch mit der Zeit einbricht und seine Kochleistung nicht mehr überragend ist, wird ihm der Stern auch wieder aberkannt. Ein Kriterium, das hier prinzipiell ebenso eine Rolle spielt, ist das Preis-Leistungsverhältnis der Gerichte, das hier natürlich ebenso stimmen muss.
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