Nach den neuesten Bodenrichtwerten sind die Grundstückpreise um weitere 40 Prozent gestiegen. Der Spitzenwert in der Innenstadt liegt bei 7.000 Euro pro Quadratmeter. Die Schaffung günstigen Wohnraums rückt damit in weite Ferne.
Die Immobilienwirtschaft muss mit preisgünstigem Bauland versorgt werden. Neben den Kommunen ist dabei auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) in der Pflicht, die mit 470.000 Hektar Bauland und 37.000 Wohnungen einer der größten Immobilieneigentümer Deutschlands ist. Doch diese hält sich auffällig zurück. Grund dafür dürfte sein, dass sie von großer Bedeutung für den Finanzminister ist: Im vergangenen Jahr überwies sie 2,2 Milliarden Euro, die in den bundesdeutschen Haushalt flossen.
Einen weiteren Hebel, um Spekulationen entgegen zu wirken, könnte die Neuregelung der aktuell diskutierten Grundsteuer bieten. Der Deutsche Mieterbund, Wohnungsmarktexperten sowie das Institut der Deutschen Wirtschaft schlagen vor, die Grundsteuer als reine Bodensteuer zu erheben. Nach ihrer Meinung sind steigende Mieten und Immobilienpreise in erster Linie eine Konsequenz steigender Bodenpreise. Würde sich die Grundsteuer künftig an der Grundstücksfläche orientieren, wären unbebaute Grundstücke genauso hoch besteuert wie bebaute. Wer sein Grundstück also brachliegen lässt, würde mit einer relativ hohen Steuer ohne entsprechende Einnahmen „bestraft“.
Eine zusätzliche Maßnahme, die zur Mobilisierung von Flächen führen kann, ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsteuer C, mit der baureife aber brachliegende Grundstücke stärker besteuert werden. Eigentümer sollen damit dazu gedrängt werden, Grundstücke zu bebauen oder zu verkaufen. Die Grundsteuer C gab es bereits zwischen 1961und 1962. Damals zeigte sie nicht die gewünschte Wirkung. Ob sie heute besser wirkt, wird sich zeigen.
Bild: Gregor Marweld