Insbesondere am Anfang der Gründung kann die gesetzliche Versicherung Vorteile haben. Sie bemisst sich, bis zu einer Höchstgrenze, prozentual am Einkommen. Wer also weniger verdient, muss auch weniger einzahlen, erhält aber den gleichen Schutz wie Personen, die höhere Beträge zahlen. Für alle, die mehr verdienen, wird die gesetzliche Krankenkasse aufgrund der prozentualen Berechnung zum Problem. Die private Krankenvorsorge arbeitet mit Fixbeträgen (und oftmals einem Selbstbehalt). Weil der Fixbetrag nicht einkommensabhängig ist, wird die PKV vor allem in jungen Jahren wesentlich günstiger.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten: Obwohl seriöse PKV-Modelle mittlerweile auch für die Zukunft und höhere Beträge im Alter vorsorgen, um den Anstieg der Preise zu dämpfen, wird diese im Alter zwangsweise steigen. Läuft die Selbständigkeit dann nicht mehr gut, ist es nicht so einfach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Möglich wäre das nur über einen Umweg, indem der ehemalige Gründer beispielsweise seine Selbständigkeit aufgibt und sich wieder in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung begibt. Steuerlich absetzen lassen sich beide: Aber nur bis zu einem Höchstbetrag von etwa 2.400 Euro. Dieser wird durch beide Alternativen relativ einfach erreicht.
Weil die staatlich angesetzte Höchstgrenze für Vorsorgeversicherungen oft schon allein durch die Krankenversicherung erreicht wird, muss die BU zudem effektiv „aus eigener Tasche“ gezahlt werden.
Ein Tipp: Wer möglichst frühzeitig in die BU eintritt, kann seine Beiträge etwas reduzieren. Generell gilt die Faustregel: Je später die BU abgeschlossen wird, desto höher auch die Beiträge. Weiterhin muss diese immer explizit auf die Person und seine Tätigkeit ausgerichtet werden. Alle Gesundheitsfragen und solche zur beruflichen Tätigkeit sind wahrheitsgemäß zu beantworten, anderenfalls kann das später, ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, zu einer bösen Überraschung führen.
Ebenfalls wichtig: Die BU sollte keine abstrakte Verweisbarkeit aufweisen. Anderenfalls könnte der Versicherer den Versicherten „zwingen“ eine andere Tätigkeit aufzunehmen – und wenn das „nur“ die Nachtschicht in einem Parkhaus ist.
Gründer sollten gewillt sein in ihre Altersversorgung zu investieren: Angefangen bei einer individuellen Beratung durch einen Experten. Die steuerliche Absetzbarkeit kann die effektiv dafür aufgewendeten Kosten reduzieren. Seinen Steuerberater mit Hinblick darauf ebenfalls zu konsultieren, ist also unbedingt anzuraten. Wie bei jedem Investitionsplan, sollte auch die Altersvorsorge „gestreut“ werden. Empfehlenswert ist generell immer, wenn sie sich aus mindestens zwei Säulen zusammensetzt, denn mit der gesetzlichen Rente wird wenn überhaupt nur minimal kalkuliert. Ein geschulter Berater wird Gründer entsprechend des gewünschten Renteneintrittsalters, des individuellen Einkommens und der jeweiligen Lebenssituation beraten und einen Plan zur Altersvorsorge ausarbeiten.
Besonders junge Gründer stehen Versicherungen skeptisch gegenüber. Die Krankenversicherung ist Pflicht und wird häufig genutzt, vor allem auf die BU und eine Altersvorsorge wird oftmals aber verzichtet. Überraschend ist das nicht zwingend, denn beide Varianten sind für junge Gründer mit moderatem Einkommen sehr kostspielig, zumal die vom Gesetzgeber festgesetzten Höchstgrenzen zur steuerlichen Absetzbarkeit viel zu niedrig ausfallen. Dennoch ist es elementar, zumindest die drei eben genannten Absicherungen abzuschließen. Dazu gesellen sich natürlich noch zahlreiche betriebliche Policen, wie beispielsweise der Rechtsschutz, eine D&O-Police für GmbH-Gründer, die Betriebshaftpflicht- und eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Deren Notwendigkeit und Aufbau sind zwangsweise stark an die berufliche Tätigkeit gekoppelt.
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