Nicht jeder Arbeitslose kann ohne weiteres einen Gründungszuschuss beanspruchen. Die Leistung ist in verschiedene Voraussetzungen gebunden, die der Arbeitslose erfüllen muss. Andernfalls wäre es rechtmäßig, dem Arbeitslosen den Gründungszuschuss zu versagen. Zu diesen Voraussetzungen gehören:
Nur wenn der Arbeitslose alle Punkte erfüllt, kann er den Gründungszuschuss beantragen. Wurde die Leistung bewilligt, endet der Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Der Anspruch wird in den Gründungszuschuss überführt. Der Arbeitslose bekommt den Zuschuss unabhängig davon, wie die Selbstständigkeit anläuft. Sollte sie scheitern, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann fort, wenn er während der abhängigen Beschäftigung erworben wurde.
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