Bei Geschäftsreisen sind Flugverspätungen, genau wie bei Urlaubsreisen, sehr ärgerlich und können vor allem auch kostspielig sein und zu Schwierigkeiten führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Flugverspätung ein sehr wichtiger Termin verpasst wurde. Dadurch kommt vielleicht ein Geschäft nicht zustande. Bei allem Ärger, der nicht von der Hand zu weisen ist, haben viele Betroffene laut EU-Verordnung zumindest einen Anspruch auf eine Entschädigung. Wann dies der Fall ist und wie sie eingefordert werden kann, wird nachfolgend erläutert. Zudem gibt es Tipps, wem die Ausgleichszahlung zusteht. Dem Fluggast oder dem Unternehmen, das die Dienstreise gezahlt hat?
Bei einem geschäftlichen Flug, bei dem das Ticket von der Firma bezahlt wurde, sind die Anspruchsbedingungen der EU-Verordnung erfüllt. Der Fluggast ist immer der Antragsteller und Anspruchsberechtigter. Er hat somit zunächst einmal das Recht, die Entschädigung zu empfangen. Ob sie letzten Endes an den Arbeitgeber abgeführt werden muss, kann im Arbeitsvertrag geregelt sein oder sollte intern geklärt werden. Der Nachweis, dass der Flug wahrgenommen wurde, kann über die Boardkarte oder Buchungsnummer erbracht werden. Wie auch bei Urlaubsreisen richtet sich die genaue Höhe des Entschädigungsanspruchs nach der Flugstrecke und Flugdauer. Der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle:
Die Voraussetzung ist, dass der Flieger in einem EU-Land gestartet ist oder es wird von einem Drittland in die EU geflogen und die Fluggesellschaft sitzt in der EU. Nicht belangt werden kann die Fluggesellschaft, wenn außergewöhnliche Umstände wie ein starkes Schneetreiben, eine Terrorgefahr oder politische Instabilität vorliegen. Dann steht Passagieren keine Entschädigung zu. Kann das Flugzeug wiederum aufgrund eines Wartungsfehlers nicht rechtzeitig starten, handelt es sich hierbei um keinen außergewöhnlichen Umstand, sodass sich die Fluggesellschaft dafür zu verantworten hat. Doch Vorsicht: Viele Airlines täuschen ihre Passagiere und berufen sich fälschlicherweise auf außergewöhnliche Umstände. Bei einem Zweifel sollte daher der Entschädigungsanspruch in die Wege geleitet werden.
Bildquelle: depositphotos.com/cookelma